Sind hier im Revier.
Stammgericht hier: Dortmund.
Aber auch aus Bochum, Essen, Witten, Unna, Soest usw. werden Eintragungsnachrichten direkt an den Notar versandt und nicht an die Beteiligten. Es gab aber doch auch ein entsprechendes Rundschreiben vor Monaten von den Grundbuchämtern und auch, wenn ich mich nicht irre, von der Notarkammer -. Werde dies in der nächsten Woche mal raussuchen und verlinken.
Und ich mache die Versendungsgebühren geltend!
Grundschuld
Das die Eintragungsunterlagen zu den Notaren kommen, ist bekannt und das nicht seit Monaten, sondern seit Jahren.catwysel hat geschrieben:Sind hier im Revier.
Stammgericht hier: Dortmund.
Aber auch aus Bochum, Essen, Witten, Unna, Soest usw. werden Eintragungsnachrichten direkt an den Notar versandt und nicht an die Beteiligten. Es gab aber doch auch ein entsprechendes Rundschreiben vor Monaten von den Grundbuchämtern und auch, wenn ich mich nicht irre, von der Notarkammer -. Werde dies in der nächsten Woche mal raussuchen und verlinken.
Und ich mache die Versendungsgebühren geltend!
Ich meinte die GK-Rechnungen. Da ich mit den von dir genannten Gerichten eine Menge zu tun habe, finde ich es doch verwunderlich, dass ihr die Rechnungen -desöfteren- mit den Eintragungsunterlagen bekommt. Ist mir bei den genannten Gerichten bislang nicht untergekommen.
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Die GK-Rechnungen kommen auch nur "sporadisch", wie gesagt. Ehr selten!Jupp03 hat geschrieben:Das die Eintragungsunterlagen zu den Notaren kommen, ist bekannt und das nicht seit Monaten, sondern seit Jahren.catwysel hat geschrieben:Sind hier im Revier.
Stammgericht hier: Dortmund.
Aber auch aus Bochum, Essen, Witten, Unna, Soest usw. werden Eintragungsnachrichten direkt an den Notar versandt und nicht an die Beteiligten. Es gab aber doch auch ein entsprechendes Rundschreiben vor Monaten von den Grundbuchämtern und auch, wenn ich mich nicht irre, von der Notarkammer -. Werde dies in der nächsten Woche mal raussuchen und verlinken.
Und ich mache die Versendungsgebühren geltend!
Ich meinte die GK-Rechnungen. Da ich mit den von dir genannten Gerichten eine Menge zu tun habe, finde ich es doch verwunderlich, dass ihr die Rechnungen -desöfteren- mit den Eintragungsunterlagen bekommt. Ist mir bei den genannten Gerichten bislang nicht untergekommen.
Generell meinte ich die Eintragungsnachrichten.
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Welche Gebühren meinst du?catwysel hat geschrieben: Und ich mache die Versendungsgebühren geltend!
Mir ist nicht bekannt, dass es solche "Versendungsgebühren" gibt.
Oder meinst du Portokosten? ME dürfen Portokosten für die Übersendung der Eintragungsnachrichten mangels gesetzlicher Vorschrift nicht berechnet werden (vgl. § 152 Abs. 2 KostO, siehe auch Filzek, KostO, 1. Aufl. [eine neuere habe ich leider nicht], RdNr. 3 bzu § 152).