Hallo,
ist es richtig, daß bei einer Rücksendung einer vorab bezahlten Internetbestellung von 2 T-shirts zu je 24,- Euro der Händler sagen kann, der einzelne Wert der T-shirts würde ja mit 24,- Euro unter den 40,- Euro liegen, die besagen, wer die Rücksendekosten zu tragen hat. Beide T-shirts wurden in einer Bestellung getätigt und auch mit einer Überweisung bezahlt.
Ich denke, daß der Gesamtwert der Rücksendung zählt, habe auch schon Infos von mehreren Anwälten, leider aber nichts mit Gesetzestexten unterlegtes.
Kann mir jemand helfen?
Karin
Rücksendung im Versandhandel
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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m. E. ists der Gesamtwert, alles andere wäre meiner Meinung unlogisch.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ähh frage:
ist das jetz ne fachliche frage oder ne private???
Rechtsauskünfte können wir hier nämlich nicht geben.
Ggf. steht zu rücksendungen was in den agbs des lieferanten!
ist das jetz ne fachliche frage oder ne private???
Rechtsauskünfte können wir hier nämlich nicht geben.
Ggf. steht zu rücksendungen was in den agbs des lieferanten!
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Hört sich eher nach einem Fall aus der Kanzlei an, der sie interessiertAstraea82 hat geschrieben:Hört sich verdächtig privat an
Siehe ihre bisherigen Beiträge auch zu anderen Themen wie Kostenfestsetzung oder so - ich denke, wir können beruhigt sein.
@Themenstarterin:
Sorry, aber wir haben hier gelegentliche Probleme mit Berufsfremden, die einfach mal so kostenlose Rechtsauskünfte wollen
Hallo nochmal alle zusammen,
da mein Anwalt mich ab und an mit kleinen Sachen beauftragt, sollte ich das eben schreiben, weil es eigentlich ganz klar war.
Eigentlich zählt der Gesamtwert der Rücksendung und hat mit den AGB`s nichts zu tun. Da aber z.B. die Handelskammer Hamburg für ihre Mitglieder genau das Gegenteil schreibt, dachte ich mich zurückzuversichern bei meinen Kollegen.
Es hatte nicht mehrere Anwälte verschiedene Meinungen, sondern alle die Gleiche!!!
Über Privatanfragen muss sich da wohl jemand keine Sorgen machen, wenn er eh keine Ahnung hat!!!!
An die netten Schreiber noch meinen Dank.
Karin
da mein Anwalt mich ab und an mit kleinen Sachen beauftragt, sollte ich das eben schreiben, weil es eigentlich ganz klar war.
Eigentlich zählt der Gesamtwert der Rücksendung und hat mit den AGB`s nichts zu tun. Da aber z.B. die Handelskammer Hamburg für ihre Mitglieder genau das Gegenteil schreibt, dachte ich mich zurückzuversichern bei meinen Kollegen.
Es hatte nicht mehrere Anwälte verschiedene Meinungen, sondern alle die Gleiche!!!
Über Privatanfragen muss sich da wohl jemand keine Sorgen machen, wenn er eh keine Ahnung hat!!!!
An die netten Schreiber noch meinen Dank.
Karin