Weiß jetzt nicht, ob ich im richtigen Forum bin.
Wir hatten den Gerichtsvollzieher losgeschickt und dieser teilt nun mit, dass der Schuldner bereits verstorben sein soll. Nun soll ich rausfinden, ob dies tatsächlich so ist. Kann mir jemand sagen, welches Amt ich da anschreiben muss (Standesamt, Einwohnermeldeamt, …?)
Schuldner verstorben
- Schneeweißchen
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Bei dem zuständigen Nachlassgericht nachfragen.
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
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- Schneeweißchen
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- GuterJunge
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bei NL wg der Erbenermittlung ... ansonsten EMA wg Sterbedatum ... beides mit Nachweis
Sie soll doch erstmal rausfinden, ob das stimmt.
Ich würde als erstes eine EMA machen. Wenn der Sch wirklich verstorben ist, dann das Nachlassgericht anschreiben, dass die dir eventuelle Erben mitteilen. Da brauchst du nämlich, wie GuterJunge schon sagte das Steberdatum, dass du mit der EMA erfährst. Kopie vom Titel beifügen nicht vergessen
Ich würde als erstes eine EMA machen. Wenn der Sch wirklich verstorben ist, dann das Nachlassgericht anschreiben, dass die dir eventuelle Erben mitteilen. Da brauchst du nämlich, wie GuterJunge schon sagte das Steberdatum, dass du mit der EMA erfährst. Kopie vom Titel beifügen nicht vergessen
- Schneeweißchen
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Stimmt, der erste Schritt sollte wohl die EMA sein.
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Und wenn ich gleich das standesamt anschreibe und um übersendung der sterbeurkunde bitte? Die bräuchte ich doch sicherlich später, oder? Wenn, bräuchte ich dann das original oder kann man eine Abschrift beim Standesamt anfordern?
- GuterJunge
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für was willst du die? wenn du das Sterbedatum hast dann frag beim NL Gericht an ... entweder erben oder nicht ... wenn keine Pech und wenn schon kannst du die Rechtsnachfolge mit der Bestätigung vom NL Gericht beantragen
- ReNoStar79
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Das Original der Sterbeurkunde wirst Du nicht bekommen... Alle bekommen nur eine Abschrift. Ich weiß gar nicht, ob das Original entweder in der Akte beim Nachlassgericht bleibt oder sogar die Erben das Original erhalten. Aber Du als "irgendein Gläubiger o.ä." wirst nicht das Original der Sterbeurkunde bekommen... ;o)
Ich stimme zu: erst EMA-Anfrage, dann ans Nachlassgericht mit Sterbedatum
Ich stimme zu: erst EMA-Anfrage, dann ans Nachlassgericht mit Sterbedatum
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]