Pfändung der Mietkaution
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Ich habe eine Frage bzgl. einer Pfändung. Mein Chef möchte das wir die Mietkuation unserer Schuldnerin bei derern Vermieter pfänden. Geht das so einfach? Kann man dann ihren Vermieter als Drittschuldner bezeichnen? Eigentlich ist die Kaution ja die Sicherheit des Vermieters...
Die Kaution ist selbstverständlich pfändbar!
Wenn Du einen entsprechenden Pfüb beantragst (DS = Vermieter), dann vergiss nicht, auch die etwaigen Ansprüche auf Auszahlung des Guthabens aus Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung zu pfänden.
Wenn Du einen entsprechenden Pfüb beantragst (DS = Vermieter), dann vergiss nicht, auch die etwaigen Ansprüche auf Auszahlung des Guthabens aus Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung zu pfänden.
Das spielt keine Rolle. In der Regel hat der Mieter nach Ablauf der Mietzeit Anspruch auf Auszahlung. Die Kaution kann man pfänden. Man bekommt sie aber erst nach Ablauf des Mietverhältnisses (wenn alles gut geht und der Vermieter keine Ansprüche geltend macht).Eigentlich ist die Kaution ja die Sicherheit des Vermieters...
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Dieser Anspruch bezieht sich gegenüber dem Vermieter auf:
(1) die Auszahlung der Mietkaution iHv. € 624,00 aus dem Mietverhältnis _____ Stra-ße , _____ Berlin.
(2) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Heiz- und/oder Be-triebskostenabrechnungen.
(3) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Mietzahlungen.
(1) die Auszahlung der Mietkaution iHv. € 624,00 aus dem Mietverhältnis _____ Stra-ße , _____ Berlin.
(2) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Heiz- und/oder Be-triebskostenabrechnungen.
(3) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Mietzahlungen.
Zuletzt geändert von Smilie am 28.08.2008, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Null Problemo
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