Haftprüfung oder nur Verkündung? Wenn "verhandelt" wurde, gibt es die Terminsgebühr nach Ziff.3, wenn aber quasi nur die Entscheidung entgegengenommen wurde, nicht.
Und - eine Terminsgebühr deckt bis zu 3 Termine im Vorverfahren bzw. außerhalb der HV ab. Aber das wußtest Du ja sicherlich.
Strafsache abrechnen
- Adora Belle
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adora belle
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- Faina Kushner
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ich weiß auch nicht das war wohl ganz komisch. Die richterin hat angerufen und gesagt kommen sie mal her wir sprechen mal über den haftbefehl. Dann hat sie gefragt, warum sie ihn aufheben sollte......im entefekt hat sie ihn dann auch aufgehoben.
HILFE.
soll eine stn gegenüber dem gericht machen. Habe nämlich die 4102 in ansatz gebracht
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Und was schreibt das Gericht, warum Ihr sie nicht kriegen sollt? War es vllt gar kein "richtiger" Termin? Erörtert wurde ja offenbar.
- Faina Kushner
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was verstehst du unter richtigem TErmin? also wir haben nichts schriftliches bezüglich des Termins.
Das Gericht schreibt:
"leider ist die von Ihnen beantrage Gebühr für Ihr Erscheinen im Gericht am 03.04.2008 gem. VV 4102 RVG nicht entstanden. Die Auflistung zu VV 4102 RVG lässt nur einen begrenzten Erstattunsrahmen zu.
Hiermit erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Gericht schreibt:
"leider ist die von Ihnen beantrage Gebühr für Ihr Erscheinen im Gericht am 03.04.2008 gem. VV 4102 RVG nicht entstanden. Die Auflistung zu VV 4102 RVG lässt nur einen begrenzten Erstattunsrahmen zu.
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Naja, vom Gericht anberaumt. Mit Ladung. Ein Haftprüfungstermin halt, in dem darüber verhandelt wird, ob die U-Haft andauert.
"kommen sie mal her wir sprechen mal über den haftbefehl" klingt ja schon sehr inoffiziell. Ich würd hier wohl mal den Rechtspfleger anrufen und fragen, warum die Gebühr nicht entstanden sein soll. Das Schreiben ist ja auch eher schwurbelig und sagt nichts genaues darüber. "Ihr Erscheinen" hört sich ein bisschen danach an, als hätt den Anwalt keiner gerufen und er wär einfach mal so auf gut Glück zur Richterin gegangen. Aber Du sagst ja, sie hat angerufen.
Sorry, mir fällt sonst auch nix dazu ein. Stell Deine Frage evtl mal im burhoff.de Forum.
"kommen sie mal her wir sprechen mal über den haftbefehl" klingt ja schon sehr inoffiziell. Ich würd hier wohl mal den Rechtspfleger anrufen und fragen, warum die Gebühr nicht entstanden sein soll. Das Schreiben ist ja auch eher schwurbelig und sagt nichts genaues darüber. "Ihr Erscheinen" hört sich ein bisschen danach an, als hätt den Anwalt keiner gerufen und er wär einfach mal so auf gut Glück zur Richterin gegangen. Aber Du sagst ja, sie hat angerufen.
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ja danke. ich werde aufjedenfall mal morgen bei Gericht anrufen. Ich fende das aufjedenfall eine Frechheit. Und das bei den in den Akten nirgens vermerkt ist, dann kann ich mir das wohlmöglich abschmatzen.
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Ich drück die Daumen. Und bin gespannt auf die Begründung des Gerichts.