Hallo alle zusammn,
Ich habe folgenes Problem:
Ich soll eine Parkquittung vom Flughafen (22€) in eine monatliche Rechnung mit einbeziehen, die wir jeden Monat an unseren Mandanten schicken.
1. Frage
Haben diese Parkquittungen 7 % oder 19 %?
2. Frage
Muss ich den Nettobetrag dann in die Rechnung mit einbeziehen und dann auf den Gesamtbetrag die Summe? Oder muss ich den Bruttobetrag mit einbeziehen und darauf noch mal die 19 % MwSt.?
Für Eure schnelle Hilfe bedanke ich mich im Voraus …
LG
Parkquittungen Mehrwertsteuer
- Curry
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Parkquittungen haben in der Regel 19%, allerdings bei der Stadt wird keine MwSt. berechnet.
Du musst den Nettobetrag abrechnen und darauf die MwSt. nochmals draufschlagen.
Du musst den Nettobetrag abrechnen und darauf die MwSt. nochmals draufschlagen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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deswegen muss sie doch die 22,00 € plus 19% nehmen. Nix abziehen.Curry hat geschrieben:Parkquittungen haben in der Regel 19%, allerdings bei der Stadt wird keine MwSt. berechnet.
Du musst den Nettobetrag abrechnen und darauf die MwSt. nochmals draufschlagen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Ich gehe davon aus, dass die 22€ brutto sind, demnach muss sie vorher die MwSt. rausrechnen und den Nettobetrag abrechnen.
Curry
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@curry: ich gehe davon aus, so wie Du schon geschrieben hast, dass die Stadt keine Mwst auf die Tickets berechnet.
Also ist der dort aufgedruckte Betrag Brutto/Netto; also muss ich hiervon nix abziehen - da eh keine Mwst. drauf - und diesen Betrag plus 19%.
So war die Antwort unseres Steuerberaters als wir mal so eine Anfrage an ihn hatten, da wir unsicher waren, wie was wann abgezogen wird.
Also ist der dort aufgedruckte Betrag Brutto/Netto; also muss ich hiervon nix abziehen - da eh keine Mwst. drauf - und diesen Betrag plus 19%.
So war die Antwort unseres Steuerberaters als wir mal so eine Anfrage an ihn hatten, da wir unsicher waren, wie was wann abgezogen wird.
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"wenn der Parkschein von einer Behörde stammt (gebührenpflichtiges Parken auf öffentlichen Flächen), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Gebühr, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da kann natürlich auch nichts von abgezogen werden."
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Und ich bin davon ausgegangen, dass ein Parkhaus am Flughafen nicht der Stadt gehört, sondern einem Unternehmen. Deshalb bin ich der Meinung sind da 19% USt. drin. Das kann aber letztendlich nur lusa klären.
Curry
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Wieso der Stadt?
Also ein öffentliches Gelände ist das sehr wohl. Gepachtet vom Land/der Stadt .. wie auch immer..
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So ich hab jetzt nachgesehen. In Stuttgart am Flughafen zahlt man definitiv MwSt. beim parken.
Curry
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