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darkangel
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#1
08.05.2008, 15:42
Hallo ihr,
ich will gerade einen KFA gegen unseren Mandanten machen. Die außergerichtlichen Kosten kann ich nicht geltend machen. Ich muss ja aber die Geschäftsgebühr (die ich nicht geltend machen darf) auf die Verfahrensgebühr anrechnen.
Kann ich dann einfach bei Quote 0,65 angeben und gut ist oder wie kann ich das mit der Anrechnung verständlich machen?!?! Ich steh echt voll aufm Schlauch
LG Jenny
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sunny84
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#2
08.05.2008, 15:49
Guck mal auf der Seite, auf die Auslagen stehen (ist glaub ich die 3. Seite). Da gibt es über "Zwischensumme netto" nen Punkt "weitere Anrechnungen" oder so ähnlich. Da kannst du die 0,65 Anrechnung der GG eingeben.
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darkangel
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#3
08.05.2008, 15:51
Ich habs gefunden....
DANKE!!!!
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sunny84
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#4
08.05.2008, 15:59
Bitte bitte.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Sweety05
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#5
09.05.2008, 08:32
Hallo Darkangel,
du kannst die GeschG in RA-MICRO auch einfach mit angeben. Die wird dort nicht mit ausgewiesen, das Programm macht hier lediglich die Anrechnung.
Dann ersparst du dir den Knopf "Anrechnung sonstiger Gebühren"
LG Katja
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Ich hoffe ich konnte helfen
Ganz liebe Grüße
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Pepsi
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#6
10.05.2008, 21:53
und er rechnet diese nicht im KFA mit ab, sondern nur die Anrechnung?
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Sweety05
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#7
13.05.2008, 08:20
Hallo Pepsi,
die GeschG steht dann nicht mit im KFA. Hier steht nur die VerfG u dann die Anrechnung der GeschG. Die GeschG selber wird nicht mit addiert..
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Ich hoffe ich konnte helfen
Ganz liebe Grüße
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Pepsi
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#8
13.05.2008, 14:12
ahhh cool, wusste ich nicht, bzw habs noch nicht mitbekommen..