Hallo alle miteinander,
aufgrund erteilter Belastungsvollmacht im Kaufvertrag haben wir eine Grundschuld beurkundet, ist auch alles schon korrekt im GB eingetragen.
Nun schickt uns die Sparkasse die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldurkunde zurück, mit dem Antrag auf Berichtigung der Gläubigerbezeichnung in der Urkunde (muss Stadtsparkasse heißen und nicht nur Sparkasse) und im Grundbuch.
Ich habe jetzt eine Berichtigungsurkunde aufgrund uns erteilter Vollmacht in der Grundschuldurkunde gefertigt.
Wäre es nun richtig, wenn ich die Umschreibung der ZV-Klausel der GS aufgrund dieser beizufügenden Berichtigungsurkunde (in begl. Kopie) vornehme oder habt ihr andere Vorschläge?
Grüße vom schönen Niederrhein
hexe-petri
Grundschuld mit falscher Gläubigerbezeichnung
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- Gruftie
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Ich glaube, das wäre der richtige Weg.
Man könnte natürlich auch die erteilte vollstreckbare einziehen und vernichten und eine neue, unter Anfügung der Berichtigungsurkunde erteilen. Müsste m.E. auch gehen. Musst Du dann allerdings auch auf dem Original vermerken.
Man könnte natürlich auch die erteilte vollstreckbare einziehen und vernichten und eine neue, unter Anfügung der Berichtigungsurkunde erteilen. Müsste m.E. auch gehen. Musst Du dann allerdings auch auf dem Original vermerken.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Ich würde es so machen, wie Gruftie schreibt.Gruftie hat geschrieben:Man könnte natürlich auch die erteilte vollstreckbare einziehen und vernichten und eine neue, unter Anfügung der Berichtigungsurkunde erteilen. Müsste m.E. auch gehen. Musst Du dann allerdings auch auf dem Original vermerken.
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Leider war das mit der Gläubigerbezeichnung unser Fehler. Auf allen Schreiben stand Sparkasse drauf, sogar auf der ersten Seite des Grundschuldbestellungsformulars, nur leider in der Urkunde selbst nicht.
Danke für Eure Antworten
Gruß hexe-petri
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