Hallo. Ich habe mal eine Frage an Euch.
Den Klageantrag für die Gewerbeamtskosten habe ich so gestellt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Kosten für die Gewerbeamtsanfrage in Höhe von 10,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Ist das so o.k.?
Jedoch weiß ich nicht so richtig, wie ich die Kosten begründen soll?
Hat vielleicht jemand eine Idee?
Klagebegründung+Gewerbeamtskosten
also die kosten für die gewerbeauskunft würde ich als nebenkosten geltend machen und nicht als hauptforderung.
habe noch nie in einer klage oder mb gesehen, dass solche kosten als hauptforderung geltend gemacht werden, sondern immer nur als nebenforderung.
Gibt es denn überhaupt noch eine andere Hauptforderung? oder sollen nur die Kosten für die Anfrage noch geltend gemacht werden?
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Ja, ich habe zu Ziffer 1 einen Herausgabeanspruch an Kfz-Papieren, zu Ziffer 2 habe ich Nutzungsausfall geltend gemacht und als Ziffer 3 die vorgerichtliche Geschäftsgebühr.
Würde dann die Gewerbeamtskosten mit in die Ziffer 3 nehmen?!
Würde dann die Gewerbeamtskosten mit in die Ziffer 3 nehmen?!
Da würde ich sie dann auch mit geltend machen (ich meine im Antrag zu 3.)
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