Wurde dir jetzt schon geholfen? Habs glaube ich überlesen.
Wenn du 2 Schuldner hast, kannst du trotzdem 1 Auftrag machen. Du musst dann halt nur 2 Abschriften für die GV beifügen. Das Vollstreckungsgericht des einen Schuldners leitet diesen dann eigentlich an das andere Vollstreckungsgericht weiter
zv gegen 2 Schuldner mit verschiedener Anschrift
hä? was??Das Vollstreckungsgericht des einen Schuldners leitet diesen dann eigentlich an das andere Vollstreckungsgericht weiter
ich geb das an den GVZ des ersten Schuldners und der gibts dann weiter??? nee, woher weiß dann der eine ob bei dem andern die Vollstreckung durch ging, also ich meine ob der Schuldner bezahlt...
kann mir das nicht vorstellen...
also ich hab jetzt grad auch NOCHMAL hin und her überlegt aber nee
also ich habe mich jetzt für EINEN der beiden Schuldner entschieden und mach dann halt nur bei dem die ZV ist doch richtig oder??
also ich habe mich jetzt für EINEN der beiden Schuldner entschieden und mach dann halt nur bei dem die ZV ist doch richtig oder??
Wie soll das denn gehen? Ist doch trotzdem nur ein Titel da??Bärchen hat geschrieben:Wenn du 2 Schuldner hast, kannst du trotzdem 1 Auftrag machen. Du musst dann halt nur 2 Abschriften für die GV beifügen. Das Vollstreckungsgericht des einen Schuldners leitet diesen dann eigentlich an das andere Vollstreckungsgericht weiter
@Immi: Ich würde jetzt auch nur ZVA gegen einen Schuldner machen und gut iss! Wenn die ZV gegen den einen Schuldner erledigt ist, kannst Du ja gegen den anderen Schuldner vorgehen, es sei denn, Du beantragst noch einen zweiten vollstreckbaren Titel.
Unser Trost: Die sind aber nicht in der Königsklasse!!Immi hat geschrieben:PS: 5:0 tzztztztztzttt
, aber ich hatte nie Probleme damit, 2 ZV gleichzeitig zu beantragen. Es geht natürlich nur mit Zusatzinfo für den GV:
1. GV bekommt Original-Titel und Vermerk den bitte umgehend zurückzusenden da parallel 2. GV beauftragt wurde --> deshalb sicherheitshalber auch sofort Kopie zum Original-Titel dazu.
2. GV bekommt zeitgleich Kopie des Titels mit dem Hinweis, dass das Original z. Zt. bei GV 1 liegt und schnellstmöglich nachgeliefert wird.
Das hat bei mir damals immer problemlos geklappt. Vorher beim jeweiligen AG und nach den Namen der GV fragen, dann können die sich auch notfalls absprechen und der eine kann nachfragen, ob der andere wirklich den Titel hat.
1. GV bekommt Original-Titel und Vermerk den bitte umgehend zurückzusenden da parallel 2. GV beauftragt wurde --> deshalb sicherheitshalber auch sofort Kopie zum Original-Titel dazu.
2. GV bekommt zeitgleich Kopie des Titels mit dem Hinweis, dass das Original z. Zt. bei GV 1 liegt und schnellstmöglich nachgeliefert wird.
Das hat bei mir damals immer problemlos geklappt. Vorher beim jeweiligen AG und nach den Namen der GV fragen, dann können die sich auch notfalls absprechen und der eine kann nachfragen, ob der andere wirklich den Titel hat.
Viele Grüße
ich
ich
krass, DAS GIBT SINN!!! hört sich gut an. Wird denn der eine GVZ dann schon tätig auch wenn er NUR ne Kopie hat oder wartet der auf das Original?? weil DANN würde es auch reichen wenn ich den GVZ 1 um alsbaldige Rückgabe bitte und dann den GVZ 2 damit beauftrage....
hhmm nur komisch stell ichs mir vor wenn die beide erfolgreich sind... kann ich mir dann aussuchen wem ich was zurück zahle??? wahrscheinlich bekommt der der zuletzt gezahlt hat alles zurück weil dann ja die FOrd. beglichen war.... krass, ok ich versuchs
RIESEN DANKE SCHÖN!!!!!!!!!!
hhmm nur komisch stell ichs mir vor wenn die beide erfolgreich sind... kann ich mir dann aussuchen wem ich was zurück zahle??? wahrscheinlich bekommt der der zuletzt gezahlt hat alles zurück weil dann ja die FOrd. beglichen war.... krass, ok ich versuchs
RIESEN DANKE SCHÖN!!!!!!!!!!
- Darkeyes
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 326
- Registriert: 09.07.2007, 17:58
- Beruf: ReFa (wieder im Dienst!!)
- Wohnort: Stuttgart
- Kontaktdaten:
So mach ich das auch immer. Bloß mir dem Unterschied, dass ich die Kopie des VB's bzw. Titels noch vom RA beglaubigen lassse :twisted:wifey hat geschrieben:, aber ich hatte nie Probleme damit, 2 ZV gleichzeitig zu beantragen. Es geht natürlich nur mit Zusatzinfo für den GV:
1. GV bekommt Original-Titel und Vermerk den bitte umgehend zurückzusenden da parallel 2. GV beauftragt wurde --> deshalb sicherheitshalber auch sofort Kopie zum Original-Titel dazu.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]