Folgender Fall:
Wir haben für Mandant das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil Lohn nicht bezahlt wurde.
Dann haben wir Klage eingereicht, auf Zahlung des ausstehenden Lohnes und Herausgabe/Erstellung der Arbeitspapiere.
Kann ich die Kündigung gesondert abrechnen, oder muss man das so sehen, dass sich die Klage wg. Arbeitsentgelt an die Kündigung anschließt?
ArbR - zwei Angelegenheiten?
Die Kündigung ist außergerichtlich gesondert abzurechnen und dann die Lohnklage gerichtlich ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr. Es sind ja zwei verschiedene Gegenstände.
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