Rechnung stornieren oder Gutschrift erstellen?
- Curry
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Dann mache einfach eine Gutschrift und eine neue Rechnung. Bei der neuen Rechnung ziehst du die Zahlung einfach als Guthaben ab, so dass noch der Rest zur Zahlung offen bleibt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Das heißt also, dass ich eine Gutschrift über den alten Rechnungsbetrag von z.B. € 170,00 erstelle und dann eine neue korrigierte Rechnung mit neuer Rechnungsnummer über z.B. 230,00 erstelle.
Erhält die Gutschrift dann auch eine Nummer? Kann ich den bereits gezahlten Betrag dann in der neuen Rechnung trotzdem in Abzug bringen?
Erhält die Gutschrift dann auch eine Nummer? Kann ich den bereits gezahlten Betrag dann in der neuen Rechnung trotzdem in Abzug bringen?
Gruss Silke76
würde auch eine Gutschrift und sodann eine neue Rechnung schreiben. Den gezahlten Betrag einfach von der neuen REchtung abziehen. Fertig!
- Curry
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Ja, die Gutschrift erhält eine neue Rechnungsnummer. Die Zahlung ziehst du dann von der neuen Rechnung ab. Die Gutschrift hebt ja die 1. Rechnung auf und du hast praktisch die Zahlung als "Fremdgeld" bzw. "Guthaben" dann noch stehen.
Curry
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ja, die Gutschrift erhält auch eine laufende Nr. wie eine Rechnung auch.
Den Betrag kannst du von der neuen Rechnung abziehen.
Den Betrag kannst du von der neuen Rechnung abziehen.
Hä, wieso wollt ihr eine Gutschrift erstellen, wenn die Re schon bezahlt ist? Ich würde den bezahlten betrag aus der Rechnung Oktober einfach in der neuen Rechnung als "bereits gezahlte Gebühren" abziehen.
Eine GUtschrift bräuchte man doch nur, wenn die Re noch nicht bezahlt wurde
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@_steffi_
Warum willst du eine Gutschrift nur erteilen, wenn die Rechnung noch nicht gezahlt ist?
Die Rechnung war ja falsch und deshalb muss eine neue Rechnung erstellt werden. Die alte ist hier nicht als Vorschussrechnung zu behandeln, sondern es ist eine Gutschrift zu erteilen.
Warum willst du eine Gutschrift nur erteilen, wenn die Rechnung noch nicht gezahlt ist?
Die Rechnung war ja falsch und deshalb muss eine neue Rechnung erstellt werden. Die alte ist hier nicht als Vorschussrechnung zu behandeln, sondern es ist eine Gutschrift zu erteilen.
Curry
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@ Steffi: Ich verstehe auch nicht, warum nun eine Gutschrift erteilt werden muss. Wir machen dann eine neue Rechnung und ziehen den bereits gezahlten (Netto-)Betrag von der Summe der (Netto-)Gebühren ab. Kommt doch auch hin oder sehe ich das falsch???
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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@Christina83
Ich wäre sehr vorsichtig mit korrigierten Rechnungen.
Bei computergestützten FIBU-Systemen werden Rechnungsnummern verkettet mit Datenbankeintragungen. Das hat zur Folge, dass eine im Textprogramm geänderte Rechnung nicht den entsprechenden Schnittstellen die Infos mitteilt, dass die Umsätze korrekt ausgewiesen werden. Folge könnte nicht nur sein, dass die Offene Postenliste nicht stimmt (Dein Problem) sondern auch die Übergabe mittels IDEA-Schnittstelle für Prüfer des Finanzamtes (Problem für RA und damit SuperGAU)!
Wenn eine Rechnung die Kanzlei verlassen hat gibt es nur 2 Varianten:
1. Rechnungsherausgabe des Empfängers (macht eigentlich niemand mehr)
2. Gutschrift und neue Rechnung übersenden
Dann klappt es nicht nur mit dem Nachbarn, sondern auch mit dem Finanzamt
Ich wäre sehr vorsichtig mit korrigierten Rechnungen.
Bei computergestützten FIBU-Systemen werden Rechnungsnummern verkettet mit Datenbankeintragungen. Das hat zur Folge, dass eine im Textprogramm geänderte Rechnung nicht den entsprechenden Schnittstellen die Infos mitteilt, dass die Umsätze korrekt ausgewiesen werden. Folge könnte nicht nur sein, dass die Offene Postenliste nicht stimmt (Dein Problem) sondern auch die Übergabe mittels IDEA-Schnittstelle für Prüfer des Finanzamtes (Problem für RA und damit SuperGAU)!
Wenn eine Rechnung die Kanzlei verlassen hat gibt es nur 2 Varianten:
1. Rechnungsherausgabe des Empfängers (macht eigentlich niemand mehr)
2. Gutschrift und neue Rechnung übersenden
Dann klappt es nicht nur mit dem Nachbarn, sondern auch mit dem Finanzamt