hallo...wir bearbeiten zum größten teil familienrechtliche mandate...haben diesmal allerdings eine strafsache, bei der wir uns in sachen kostenerstattung nicht so ganz sicher sind:
kann man für einen freigesprochenen kostenerstattung beantragen?
kostenerstattung strafsachen
- skugga
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Ei logisch! Vermutlich dürfte in der Entscheidung ja drin stehen, dass die NOTWENDIGEN AUSLAGEN des Freigesprochenen der Staatskasse auferlegt werden. In diesem Fall könnt Ihr Eure Kosten dann gegenüber der Staatskasse geltend machen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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und auf welcher Grundlage können Fahrtkosten und Verdienstausfall (Selbständiger) des FREIGESPROCHENEN (3/4 Tag Ausfall, sowie je 200 km anfahrtsweg) entschädigt werden? geht das auch nach dem JVEG? oder gibt es dazu eine andere grundlage?
- Kichererbse
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Grundlage weiß ich nicht mehr, aber wir haben immer 0,21 €/km und 2,00 €/h Abwesenheit abgerechnet. Vielleicht hilfts dir ja. ???
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
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