In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Chucky75
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#1
27.02.2008, 13:02
Hi, habe einen Mahnbescheid beantragt beim AG Hamburg. Dieses teilte mit, daß AG unbekannt verzogen sei. EMA-Auskunft ergab, daß AG nach Österreich verzogen ist.
Muß ich dann jetzt den Antrag auf Neuzustellung zum AG Hamburg schicken und die leiten weiter? Habe noch nie was mit MB + ZV im Ausland zu tun gehabt.
Schon mal schönen Dank für die Antworten
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Chucky75
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Chucky75
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#4
27.02.2008, 14:45
Hi, hab doch noch eine Frage:
Welches Gericht ist dann für ein streitiges Verfahren zuständig?
![Verwirrt :wirr](./images/smilies/verwirrt.gif)
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_steffi_
#5
27.02.2008, 14:53
Schau mal in § 703 ZPO. Ich hab nur diesen Merksatz gefunden:
Wenn der Sch seinen Sitz im Ausland hat, ist nach § 703 d Abs. 2 ZPO das AG zuständig, das für das streitige Verfahren zuständig sein würde, wenn die AG sachlich unbeschränkt zuständig wären.
Heißt wohl das AG des Sitzes des Gläubigers. Schau lieber nochmal nach.
Lg
Steffi
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Chucky75
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#6
27.02.2008, 15:10
Würde ich auch so sehen,
also nochmals Vielen Dank
LG
Dorina