Hallo an alle,
ich habe mal wieder eine Frage: kann mir jemand sagen aus welchem Gesetz sich ergibt, dass die elektr. Auszüge (GBA, HR, VR) versteuert werden müssen? Mein Chef will das unbedingt wissen (er will sozusagen einen Beweis, dass es richtig ist, wenn es versteuert wird)
Ich weiß nicht wo ich da gucken soll... habe nur diese Mitteilung von den Finanzämtern und was hier schon einmal Thema war...hoffe ihr könnt mir helfen
Gesetzl. Grundlage für umsatzsteuerpfl. Ausl.???
Danke Dir! Nur leider vermute ich, dass § 10 UstG meinem Chef nicht ausreicht...Er stellt sich wohl schon etwas genaueres vor, er will einen §, den er auch bei seiner Kostenberechnung dann mitangeben kann bei den elektr. Auszügen. Z. B. : § 151a 19 % Umsatzsteuer
So geben wir die gesetzl. Ust. an und die Ausl. eben mit §§ 136, 152 KostO...
Jetzt will er natürlich einen berechtigten § für die elektr. Ausl.
Die elektr. Ausl. ergeben sich ja nicht aus § 10 UstG...
Vielleicht gibt es auch gar keinen § dafür!?!?!
Aber danke trotzdem an der Anteilnahme
So geben wir die gesetzl. Ust. an und die Ausl. eben mit §§ 136, 152 KostO...
Jetzt will er natürlich einen berechtigten § für die elektr. Ausl.
Die elektr. Ausl. ergeben sich ja nicht aus § 10 UstG...
Vielleicht gibt es auch gar keinen § dafür!?!?!
Aber danke trotzdem an der Anteilnahme
Achsoooo.
Die Registerauszüge sind verauslagte Gerichtskosten gem. § 154 II KostO.
Die Registerauszüge sind verauslagte Gerichtskosten gem. § 154 II KostO.
- Lena
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Das fällt unter § 154 KostO
(sieht auch das DNotI so und ist auch so in der Literatur mehrmals so vertreten)
Hier nochmal der Link zu dem vollständigen Schreiben des BMF http://www.bnotk.de/Service/Rundschreib ... ehren.html
(sieht auch das DNotI so und ist auch so in der Literatur mehrmals so vertreten)
Hier nochmal der Link zu dem vollständigen Schreiben des BMF http://www.bnotk.de/Service/Rundschreib ... ehren.html
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Ups, Notargehilfe war schneller...
es gab auch mal ne Entscheidung dazu vom damaligen Bayrischen Obersten... BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004, 3Z BR 185/04 (siehe auch MittBayNot 1/05 - online kostenlos abrufbar)
oder das Merkblatt Auslagenberechnung der Notare von M.Filzek... http://www.filzek.de/aktuell/Dezember2005.pdf
es gab auch mal ne Entscheidung dazu vom damaligen Bayrischen Obersten... BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004, 3Z BR 185/04 (siehe auch MittBayNot 1/05 - online kostenlos abrufbar)
oder das Merkblatt Auslagenberechnung der Notare von M.Filzek... http://www.filzek.de/aktuell/Dezember2005.pdf
Liebe Grüße
Lena
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Danke!
Wie gesagt, die Schreiben kenne ich schon. Ich brauch eben einen § aus dem sich ergibt, dass diese elektr. Ausl. versteuert werden...Also in § 154 KostO steht ja nur allgemein, wie eine Berechnung auszusehen hat und wie Kosten eingefordert werden dürfen...Da steht aber auch nix von elektr. Ausl. und dass diese umsatzsteuerpflichtig sind
Wie gesagt, die Schreiben kenne ich schon. Ich brauch eben einen § aus dem sich ergibt, dass diese elektr. Ausl. versteuert werden...Also in § 154 KostO steht ja nur allgemein, wie eine Berechnung auszusehen hat und wie Kosten eingefordert werden dürfen...Da steht aber auch nix von elektr. Ausl. und dass diese umsatzsteuerpflichtig sind
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In den Schreiben steht, dass die elektronischen Auslagen als "verauslagte Gerichtskosten" abzurechnen sind. Ebenso steht das in dem Beschluss des BayOLG und in dem Merkblatt von Filzek. In § 154 II steht, dass Gebühren und Auslagen sowie etwa verauslagte Gerichtskosten in den REchnungen anzugeben sind. Da diese extra aufgeführt sind, fallen diese nicht unter die "normalen" Auslagen. Einen § wo alle Eventualitäten genau aufgegliedert sind, wirst du in der gesamten KostO nicht finden (auch nicht zu anderen Themen). Dafür gibt es nunmal Gesetzeskommentare (schon mal in einem aktuellen unter § 154 geguckt???), Beschlüsse von OLG's und die entsprechenden AUfsätze in Zeitschriften... da muss man ja meistens einfach viel quer lesen...
Liebe Grüße
Lena
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