Hallöchen,
Sachverhalt: PKH für ZV bewilligt; ZV-Auftrag i.V.m. Anschluss-EV gestellt. GVZ war bei Schuldner: dieser hat in 2006 EV abgegeben. GVZ hat Titel + Unterlagen an zuständiges AG wg. Erteilung Abschrift Vermögensverzeichnis übersandt.
Frage: Kann ich die EV-Gebühr abrechnen???? Ich meine nein, bin mir aber nicht ganz sicher.
DANKE vorab!
Gebühr ZV - eidesstattliche Versicherung
Wir rechnen die immer ab, da hat es bisher auch nie Probleme gegeben. Du hast den Antrag ja gestellt, also hattest du auch die Arbeit (auch wenn es vielleicht nur ein Mausklick mehr ist wegen ZV-Antrag *g*).
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[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
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- petramaus
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 17.10.2007, 21:29
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Ja, EV-Gebühr ist angefallen.
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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und dieses sollte verboten werden, weil eine Anwaltspflicht, nämlich die vorherige Ermittlung, nicht erfüllt ist.
Hallo!
also mit den Gebühren für den Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicheurng ist es so, dass die Gebühr nur anfällt, wenn der Schuldner tatsächlich auf den eigenen Antrag hin die EV abgibt und wenn man den Antrag auf Abgabe der EV stellt und der Schuldner die EV innerhalb der letzten 3 Jahre schon geleistet hat und man daraufhin eine Ablichtung des Vermögensverzeichnisses erhält. Wenn man allerdings nur einen Antrag auf Erteilung einer Ablichtung des Vermögensverzeichnisses beim Vollstreckungsgericht stellt, dann fällt die 0,3 Gebühr nicht an.
also mit den Gebühren für den Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicheurng ist es so, dass die Gebühr nur anfällt, wenn der Schuldner tatsächlich auf den eigenen Antrag hin die EV abgibt und wenn man den Antrag auf Abgabe der EV stellt und der Schuldner die EV innerhalb der letzten 3 Jahre schon geleistet hat und man daraufhin eine Ablichtung des Vermögensverzeichnisses erhält. Wenn man allerdings nur einen Antrag auf Erteilung einer Ablichtung des Vermögensverzeichnisses beim Vollstreckungsgericht stellt, dann fällt die 0,3 Gebühr nicht an.