Minderungsbetrag 3305 bei MB Monierung
- rena
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Vielen Dank für eure Antworten!
Also meine GG beläuft sich für 2 Auftraggeber auf 1,6 also 72 € (reine Gebühr). Mein Minderungsbetrag ist dann also die 0,75 mit 33,75 €. Richtig?
Also meine GG beläuft sich für 2 Auftraggeber auf 1,6 also 72 € (reine Gebühr). Mein Minderungsbetrag ist dann also die 0,75 mit 33,75 €. Richtig?
Genau...
Immer die Hälfte, jedoch maximal 0,75...
Man kann das ja auch weiter spinnen...
Bsp:
1,3 GG
anzurechnen: Hälfte = 0,65
1,3 GG
ein weiterer Auftraggeber
0,3 EG
____
1,6 GG
./. 2
wären 0,8 ABER max. 0,75
1,3 GG
0,6 Erhöhung
anzurechnen: 0,75
usw. usw
Immer die Hälfte, jedoch maximal 0,75...
Man kann das ja auch weiter spinnen...
Bsp:
1,3 GG
anzurechnen: Hälfte = 0,65
1,3 GG
ein weiterer Auftraggeber
0,3 EG
____
1,6 GG
./. 2
wären 0,8 ABER max. 0,75
1,3 GG
0,6 Erhöhung
anzurechnen: 0,75
usw. usw
- PeachyCJ
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Hallo Kollegen und Kolleginnen,
die Monierung zwecks Minderungsbetrag macht mich fertig.
GW ist 1.225.,75 € und ich habe 2 Auftraggeber.
Als Geschäftsgebühr nehme ich den kompletten Betrag aus der Rechnung also 242,75 €. (Oder ist da bereits mein Fehler das ich nur die reine Geschäftsgebühr nehme?)
Mein Minderungsbetrag ist 92,00 €.
Ich hab hier schon so viele Antworten zu gelesen und mich daran gehalten aber bääm Monierung wieder da.
Danke für eure Hilfe.
die Monierung zwecks Minderungsbetrag macht mich fertig.
GW ist 1.225.,75 € und ich habe 2 Auftraggeber.
Als Geschäftsgebühr nehme ich den kompletten Betrag aus der Rechnung also 242,75 €. (Oder ist da bereits mein Fehler das ich nur die reine Geschäftsgebühr nehme?)
Mein Minderungsbetrag ist 92,00 €.
Ich hab hier schon so viele Antworten zu gelesen und mich daran gehalten aber bääm Monierung wieder da.
Danke für eure Hilfe.
- Anahid
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Ich weiß ehrlich gesagt schon nicht, woraus sich 242,75 € ergeben. Aber das lassen wir mal dahingestellt. Bei einem Streitwert von 1.225,75 € wäre die 1,3 GG + 0,3 Erhöhung = 1,6 GG 203,20 €. Zum einen ist nicht klar, welche Gebührensätze der GG zugrunde gelegt wurden und auch nicht welche Fassung des RVG. Die von mir angegebenen Beträge beziehen sich auf das RVG in der Fassung seit dem 01.01.2021. Anzurechnen ist die Hälfte, höchstens 0,75. Da die Hälfte 0,8 wäre, musst Du also eine 0,75 GG aus dem Wert 1.225,75 € anrechnen. Auslagen und Mehrwertsteuer werden nicht angerechnet. Eine 0,75 GG aus dem Wert wären 95,25 € (netto).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Da hast Du Dich aber auch verrechnet. Und zwar um 1 Cent. Richtig wäre 242,76 €. Das ist eine 1,6 (184,00 €) + AP (20,00 €) + USt. (176,12 €). Anzurechnen wären dann natürlich auch 0,75 = 86,25 €.
Und ich schließe mich an - 1-2 Worte mehr zu Deiner ursprünglichen Rechnung wären schon hilfreich gewesen, damit man sich das nicht alles selbst zusammenreimen muss.
Und ich schließe mich an - 1-2 Worte mehr zu Deiner ursprünglichen Rechnung wären schon hilfreich gewesen, damit man sich das nicht alles selbst zusammenreimen muss.