Hallo,
Das mache ich nicht so häufig, aus diesem Grunde folgende Frage:
Ein Vorläufiges Zahlungsverbot soll an den Drittschuldner zu 1 (Bank) zugestellt werden. Wohin geht der formlose Antrag? An die GV-Verteilstelle am Sitz des Schuldners oder an die Verteilstelle am Sitz des Drittschuldners?
Wie verhält es sich, wenn es mehrere Drittschuldner gibt, die ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt bekommen sollen? Ist dieses dann mehrfach an die Gerichte am Sitz der jeweiligen Drittschuldner zu richten? Wie viele
Abschriften für Schuldner und Drittschuldner?
Vielen Dank
Vorläufiges Zahlungsverbot
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Hallo,
ich durfte lernen, dass für Zahlungsverbote inzwischen auch der Sitz/Wohnort des Schuldners maßgeblich ist.
Also machst du ein VZV, mit allen Drittschuldnern (wie beim Pfüb ja auch) und schickst das per beA an die Verteilerstelle für GV-Aufträge (es gibt nämlich keine Stelle, an der GV verteilt werden ) am Wohnsitz des Schuldners. Dank beA erübrigt sich die Frage nach den Abschriften - das macht der GV. (Aber der Vollständigkeit halber: Je eine Abschrift für den/die Drittschuldner, 1 Schuldner, ggf. 1 Akte.)
ich durfte lernen, dass für Zahlungsverbote inzwischen auch der Sitz/Wohnort des Schuldners maßgeblich ist.
Also machst du ein VZV, mit allen Drittschuldnern (wie beim Pfüb ja auch) und schickst das per beA an die Verteilerstelle für GV-Aufträge (es gibt nämlich keine Stelle, an der GV verteilt werden ) am Wohnsitz des Schuldners. Dank beA erübrigt sich die Frage nach den Abschriften - das macht der GV. (Aber der Vollständigkeit halber: Je eine Abschrift für den/die Drittschuldner, 1 Schuldner, ggf. 1 Akte.)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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ok. Vielen Dank. Und der GV am Sitz des Schuldners verschickt dann das VZV durch die Republik zu den Drittschuldnern? Tatsächlich?icerose hat geschrieben: ↑19.12.2023, 08:40Hallo,
ich durfte lernen, dass für Zahlungsverbote inzwischen auch der Sitz/Wohnort des Schuldners maßgeblich ist.
Also machst du ein VZV, mit allen Drittschuldnern (wie beim Pfüb ja auch) und schickst das per beA an die Verteilerstelle für GV-Aufträge (es gibt nämlich keine Stelle, an der GV verteilt werden ) am Wohnsitz des Schuldners. Dank beA erübrigt sich die Frage nach den Abschriften - das macht der GV. (Aber der Vollständigkeit halber: Je eine Abschrift für den/die Drittschuldner, 1 Schuldner, ggf. 1 Akte.)