Verständnisproblem

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#11

02.11.2023, 13:16

Dann sehe ich das allerdings so, dass die Anträge sich nacheinander erledigen. Also: Einigung - nicht geklappt, darum VVZ. VVZ - nicht geklappt, darum HB und damit Verhaftungsauftrag.

Unabhängig davon: Verzieht der Schuldner während des Auftrags, wird der GVZ unzuständig und schickt Dir die Sachen zurück.

Egal wie Du das drehst und auch wenn das für Dich unbefriedigend sein mag: der GVZ hat hier absolut richtig gehandelt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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paralegal6
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#12

03.11.2023, 06:31

Was du sagst macht schon Sinn. Allerdings wäre eine Nachfrage angebracht gewesen. Eine Bitte auf Übersendung als Antragsrücknahme zu deuten finde ich nicht angebracht, zumal klar sein dürfte, dass man die Ratenzahlung bestehen lassen will. Hatte das schon öfter, dass GV gerne selber Schreiben interpretieren anstatt mal nachzufragen. Zumal die Einigung ja letztendlich doch geklappt hat, also für mich daher nicht erledigt sondern aktuell ist
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#13

20.11.2023, 07:12

Update: diesen Monat wurde eine Rate an den alten GVZ überwiesen. Allerdings liegt zwischenzeitlich ein HB beim neuen GVZ, da er Schuldner nie antrifft. Überlege nun HB aus taktischen Gründen erstmal ruhen zu lassen? Mehr als die Rate an den ersten GVZ kann er eh nicht zahlen. Oder ist es besser wenn ich weiss wo er wohnt? Jemand Vorschlag für Strategie?
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icerose
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#14

20.11.2023, 11:25

Sehr gut. Notiere die Frist für den HB und warte erstmal ab - solange der Schuldner zahlt, isses doch gut.
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#15

21.11.2023, 11:21

Anahid (und wer es sonst noch weiss): noch eine dumme Nachfrage, diese Akte treibt mich in den Wahnsinn. Gehört ein HB nun zu einer Person oder zu dem Titel. Sprich brauche ich für 2 VB auch 2 HB? Die Konstellation hatte ich noch nie 😔 Und warum will GVZ 2 erst den HB von GVZ 1 wenn er weiss, dass er diesen eh nicht benutzen kann?
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#16

21.11.2023, 11:32

viewtopic.php?t=88707 hiernach brauche ich für VB 2 einen neuen HB? Dann ärgert mich echt die Aussage des GV2. Es handelt sich bei mir allerdings um den gleichen Schuldner und nicht 2 Firmen
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icerose
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#17

21.11.2023, 12:10

Ein nach § 802g ZPO ausgestellter Haftbefehl enthält auch den Grund der Verhaftung. Das lässt mich vermuten, dass du tatsächlich einen zweiten HB brauchst. Also zweiter VB, zweiter ZV-Auftrag und dann auch zweiter HB. Aber: ich vermute nur - ggf. weiß das jemand genauer.
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#18

21.11.2023, 12:16

Hast wohl Recht, habe mit dem GV eben telefoniert und er meinte zum neuen Titel neuer HB. Aber Schuldner hat vermutlich eh nichts. Eier da jetzt schon nen Monat mit rum, manchmal echt zum Haare raufen. Tut mir leid für den Mandanten
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#19

22.11.2023, 09:00

Danke für die Bestätigung. Gut zu wissen. ;)
paralegal6 hat geschrieben:
21.11.2023, 12:16
manchmal echt zum Haare raufen. Tut mir leid für den Mandanten
Hast Recht. Manchmal isses echt nicht mehr schön. Mir tun manche Gläubiger auch echt leid, trifft oft welche, die es nicht verdient haben. :sad:
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