Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich soll ein vorläufiges Zahlungsverbot fertigen und habe 4 Drittschuldnerbanken.
Zwei davon befinden sich in Berlin, die anderen beiden in Amsterdam und Paris.
Habe zum ersten Mal eine ZV mit Auslandsbezug.
Kann ich nun ein VZV beantragen und alle 4 Banken als Drittschuldner angeben?
Oder wird es hier mit den Banken im Ausland problematisch?
Oder ist zu empfehlen, zuerst die beiden deutschen Banken zu pfänden und sich anschließend um die im Ausland? Aber ich fürchte, dass der Schuldner sodann die Konten im Ausland dicht machen könne, wenn er von der Pfändung der deutschen Banken Wind bekommt.
Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen?
Vielen Grüße
Lena
Vorläufiges Zahlungsverbot, DS im Ausland (EU)
- Anahid
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Eine deutsche "Pfändung" wirkt im Ausland nicht. Ich würde mich also erst einmal um die deutschen Banken kümmern. Sollte das nicht von Erfolg gekrönt sein, benötigst Du erst einmal die Bestätigung Deines Titels zum europäischen Vollstreckungstitel und wenn Du die hast, würde ich einen Anwalt in dem jeweiligen Land mit der Durchführung der Pfändung beauftragen.
Vor allem würde ich den Mandanten auf die hohen Kosten hinweisen, die da auf ihn zukommen und bei denen nicht klar ist, ob er die - selbst bei erfolgreicher Pfändung - zurück erhält (alleine schonmal die Übersetzungskosten des Vollstreckungstitels sind nicht ohne).
Vor allem würde ich den Mandanten auf die hohen Kosten hinweisen, die da auf ihn zukommen und bei denen nicht klar ist, ob er die - selbst bei erfolgreicher Pfändung - zurück erhält (alleine schonmal die Übersetzungskosten des Vollstreckungstitels sind nicht ohne).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke Anahid
Den Titel als europäischen Vollstreckungstitel bräuchte ich dann für die "Europäische Kontenpfändung" die 2017 eingeführt wurde?
Würde mich jetzt nur mal interessieren.
Dem Mandanten werde ich das, wie von dir vorgeschlagen, empfehlen.
Den Titel als europäischen Vollstreckungstitel bräuchte ich dann für die "Europäische Kontenpfändung" die 2017 eingeführt wurde?
Würde mich jetzt nur mal interessieren.
Dem Mandanten werde ich das, wie von dir vorgeschlagen, empfehlen.
- paralegal6
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