Hallo zusammen,
leider muss ich mich hier wieder melden.
Wir haben ggü Mdt eine Rg aus 2019 Ende 2022 im Mahnbescheid geltend gemacht (wegen der Verjährung)
GK für Mahnbescheid haben wir bezahlt.
Antrag auf VB haben wir im Februar 2023 gestellt.
Im Juni 2023 haben wir das Mahngericht nach dem Sachstand gefragt und die teilten mit, dass die Mandantschaft im Januar Widerspruch eingelegt hatte und die die GK Rechnung fürs streitige Verfahren an uns übersandt haben.
Uns ist aber keine GK Rechnung fürs streitige Verfahren zugegangen.
Kann ich das Gericht bitten uns diese nochmals zu übersenden, wir zahlen die und es geht ins streitige Verfahren oder ist die Forderung Verjährt weil zwischen dem Antrag auf Mahnbescheid und der Zahlung der GK fürs streitige Gericht zu viel Zeit vergangen ist ?
Ich finde im Internet leider nicht genau meinen Fall
Vielen Dank bereits jetzt an alle
LG
Anna
GK fürs streitige Verfahren nicht erhalten
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Die Verjährungshemmung endet 6 Monate nach der letzten Verfahrenshandlung, das wäre hier der Widerspruch.
https://mkg-online.de/2017/08/01/verjae ... rgeleitet.
Die Gegenseite könnte also die Einrede der Verjährung erheben, wenn Ihr das Verfahren jetzt fortsetzt.
https://mkg-online.de/2017/08/01/verjae ... rgeleitet.
Die Gegenseite könnte also die Einrede der Verjährung erheben, wenn Ihr das Verfahren jetzt fortsetzt.
- paralegal6
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Und den Widerspruch habt ihr auch nicht bekommen?
Und warum habt ihr im Juni dann nicht direkt was unternommen?
Und warum habt ihr im Juni dann nicht direkt was unternommen?