Hallo Ihr Zwangsvollstreckungsprofis,
ich habe aktuell ein Problem mit der Deutschen Bank. Diese sendet seit ca. März 2023 mir keinerlei Drittschuldnererklärungen zu. Auf Erinnerungen oder Mahnungen wird nicht reagiert. Am Telefon wird man mit Hinweis auf Datenschutz abgewimmelt. Zwischenzeitlich habe ich ein gutes Dutzend Akten auf dem Tisch.
Ist jemandem bekannt, weshalb es bei der Deutschen Bank hakt?
Die regelmäßigen Umwandlungen und Zusammenschlüssel sollten doch nicht zu Lasten von Gläubigern gehen. Auch Schuldner kann ich nicht unterstützen, in Fällen in denen die Forderung dann doch bezahlt wird. Die Bank gibt keinerlei Konten frei.
Bei meinen geringen Forderungshöhen ist die Klageerhebung wohl ein zu hohes Kostenrisiko.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen.
Pfüb - Drittschuldner Deutsche Bank
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1881
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
Guten Morgen,
also mir ist diese Praxis Neu.
Wir haben erst letzte Woche über 10 DS-Auskünfte von der Deutsche Bank erhalten, woran dies bei Euch nunmehr liegt,....
Ich meine, vielleicht hilft die Androhung einer Drittschuldnerklage aus § 840 II ZPO, aber, wie du bereits aufführst, ist immer das Kostenrisiko im Auge zu behalten.
Kommt der Drittschuldner seinen Verpflichtungen zur Abgabe der Drittschuldnererklärung nicht nach, haftet dieser gem. § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO dem Gläubiger gegenüber für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden. Dieses betrifft nicht nur die Kosten der Drittschuldnerklage sondern bereits nach Feststellung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2006 zum Az. 9 ZR 189/04 auch diejenigen Kosten, die für ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben des Anwalts vom Gläubiger zu erstatten sind. So kann die Auskunftsverpflichtung des Drittschuldners gem. § 840 ZPO zwar nicht eingeklagt werden. Die Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung unterliegt allerdings der Sanktion gem. § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO.
Siehe den Beitrag unter: Anwalt.de, unterer Abschnitt.
also mir ist diese Praxis Neu.
Wir haben erst letzte Woche über 10 DS-Auskünfte von der Deutsche Bank erhalten, woran dies bei Euch nunmehr liegt,....
Ich meine, vielleicht hilft die Androhung einer Drittschuldnerklage aus § 840 II ZPO, aber, wie du bereits aufführst, ist immer das Kostenrisiko im Auge zu behalten.
Kommt der Drittschuldner seinen Verpflichtungen zur Abgabe der Drittschuldnererklärung nicht nach, haftet dieser gem. § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO dem Gläubiger gegenüber für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden. Dieses betrifft nicht nur die Kosten der Drittschuldnerklage sondern bereits nach Feststellung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2006 zum Az. 9 ZR 189/04 auch diejenigen Kosten, die für ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben des Anwalts vom Gläubiger zu erstatten sind. So kann die Auskunftsverpflichtung des Drittschuldners gem. § 840 ZPO zwar nicht eingeklagt werden. Die Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung unterliegt allerdings der Sanktion gem. § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO.
Siehe den Beitrag unter: Anwalt.de, unterer Abschnitt.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
Leider keinen Lösungsvorschlag, aber bitte gerne hier noch mal posten, wenn sich das - wie auch immer - aufgelöst hat.Sonne0412 hat geschrieben: ↑16.06.2023, 16:37Hallo Ihr Zwangsvollstreckungsprofis,
ich habe aktuell ein Problem mit der Deutschen Bank. Diese sendet seit ca. März 2023 mir keinerlei Drittschuldnererklärungen zu. Auf Erinnerungen oder Mahnungen wird nicht reagiert. Am Telefon wird man mit Hinweis auf Datenschutz abgewimmelt. Zwischenzeitlich habe ich ein gutes Dutzend Akten auf dem Tisch.
Ist jemandem bekannt, weshalb es bei der Deutschen Bank hakt?
Die regelmäßigen Umwandlungen und Zusammenschlüssel sollten doch nicht zu Lasten von Gläubigern gehen. Auch Schuldner kann ich nicht unterstützen, in Fällen in denen die Forderung dann doch bezahlt wird. Die Bank gibt keinerlei Konten frei.
Bei meinen geringen Forderungshöhen ist die Klageerhebung wohl ein zu hohes Kostenrisiko.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen.
Vielleicht eine Drittschuldnerklage einreichen, damit es voran geht und die Sache geklärt wird. Evtl. hilft es auch, wenn hier mal ein Anwalt/eine Anwältin übernimmt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 40
- Registriert: 23.08.2022, 15:24
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
- Software: RA-Micro
Sonne0412 hat geschrieben: ↑16.06.2023, 16:37Hallo Ihr Zwangsvollstreckungsprofis,
ich habe aktuell ein Problem mit der Deutschen Bank. Diese sendet seit ca. März 2023 mir keinerlei Drittschuldnererklärungen zu. Auf Erinnerungen oder Mahnungen wird nicht reagiert. Am Telefon wird man mit Hinweis auf Datenschutz abgewimmelt. Zwischenzeitlich habe ich ein gutes Dutzend Akten auf dem Tisch.
Ist jemandem bekannt, weshalb es bei der Deutschen Bank hakt?
Die regelmäßigen Umwandlungen und Zusammenschlüssel sollten doch nicht zu Lasten von Gläubigern gehen. Auch Schuldner kann ich nicht unterstützen, in Fällen in denen die Forderung dann doch bezahlt wird. Die Bank gibt keinerlei Konten frei.
Bei meinen geringen Forderungshöhen ist die Klageerhebung wohl ein zu hohes Kostenrisiko.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen.
Wie ist den die Drittschuldnerbezeichnung -und adresse im PfÜb-Antrag?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 115
- Registriert: 05.07.2013, 13:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Das wäre auch meine Frage. Denn die Pfändungsabteilung der Deutschen Bank hat diese Adresse:
Pfändungsservice der Deutschen Bank
c/o BCB Hamburg
Überseering 10
22297 Hamburg
Fax: 0201/2464 8858
Hier findest Du noch eine Telefonnummer, allerdings offenbar mit "Endlos-Warteschleife":
www.vollstreckungstipps.de
Mein letzter Pfüb wurde denen neulich am 08.05.23 zugestellt. Die DS-Erklärung vom 09.05.23 erhielt ich zwei Tage später. Falls Du nicht die eben genannte Adresse benutzt hast, würde ich dort ein Fax oder einen Brief hinschicken (inklusive genauen Daten des Pfübs, Zustellungsdatum bei der Deutschen Bank).
Ich hatte das mal, dass ich von einer großen Bank keine DS-Erklärung bekam. Auf meine Erinnerung bekam ich sie sofort. Fehlergeber war vermutlich irgendwer von der Deutschen Post, denn teilweise bekam ich Briefe erst sehr verspätet.
Pfändungsservice der Deutschen Bank
c/o BCB Hamburg
Überseering 10
22297 Hamburg
Fax: 0201/2464 8858
Hier findest Du noch eine Telefonnummer, allerdings offenbar mit "Endlos-Warteschleife":
www.vollstreckungstipps.de
Mein letzter Pfüb wurde denen neulich am 08.05.23 zugestellt. Die DS-Erklärung vom 09.05.23 erhielt ich zwei Tage später. Falls Du nicht die eben genannte Adresse benutzt hast, würde ich dort ein Fax oder einen Brief hinschicken (inklusive genauen Daten des Pfübs, Zustellungsdatum bei der Deutschen Bank).
Ich hatte das mal, dass ich von einer großen Bank keine DS-Erklärung bekam. Auf meine Erinnerung bekam ich sie sofort. Fehlergeber war vermutlich irgendwer von der Deutschen Post, denn teilweise bekam ich Briefe erst sehr verspätet.
ReFa seit 1987
- Sonne0412
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 80
- Registriert: 12.03.2008, 11:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
PostGretel hat geschrieben: ↑19.06.2023, 15:24Das wäre auch meine Frage. Denn die Pfändungsabteilung der Deutschen Bank hat diese Adresse:
Pfändungsservice der Deutschen Bank
c/o BCB Hamburg
Überseering 10
22297 Hamburg
Fax: 0201/2464 8858
Hier findest Du noch eine Telefonnummer, allerdings offenbar mit "Endlos-Warteschleife":
www.vollstreckungstipps.de
Mein letzter Pfüb wurde denen neulich am 08.05.23 zugestellt. Die DS-Erklärung vom 09.05.23 erhielt ich zwei Tage später. Falls Du nicht die eben genannte Adresse benutzt hast, würde ich dort ein Fax oder einen Brief hinschicken (inklusive genauen Daten des Pfübs, Zustellungsdatum bei der Deutschen Bank).
Ich hatte das mal, dass ich von einer großen Bank keine DS-Erklärung bekam. Auf meine Erinnerung bekam ich sie sofort. Fehlergeber war vermutlich irgendwer von der Deutschen Post, denn teilweise bekam ich Briefe erst sehr verspätet.
Hallo Ihr Lieben,
Entschuldigung für die späte Antwort: Ich hatte Urlaub und musste jetzt erst einmal einiges aufarbeiten, dass liegengeblieben war.
Die Zustellungen liefen alle an aufgeführte Adresse. Üblicherweise antworten Banken ja recht schnell, sodass ich nach der Zustellung im April sowohl im Mai als auch im Juni per Fax erinnert habe. Leider ohne Reaktion. Bei den mir bekannten Telefonnummern aus alten Vorgängen betreffend die Deutsche Bank heißt es immer nur, dass aus Datenschutzgründen keinerlei Auskunft erteilt werden könne. Nicht einmal welche Abteilung hausintern zuständig sei.
Da auch auf Schreiben, die mein Chef (RA) unterschrieben hat, nicht reagiert wurde müssen wir aktuell überlegen, ob tatsächlich Klage erhoben wird.
Ich melde mich gelegentlich wieder.
Liebe Grüße
Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur.
- Sonne0412
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 80
- Registriert: 12.03.2008, 11:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo Oli,Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑19.06.2023, 07:47Guten Morgen,
also mir ist diese Praxis Neu.
Wir haben erst letzte Woche über 10 DS-Auskünfte von der Deutsche Bank erhalten, woran dies bei Euch nunmehr liegt,....
Ich meine, vielleicht hilft die Androhung einer Drittschuldnerklage aus § 840 II ZPO, aber, wie du bereits aufführst, ist immer das Kostenrisiko im Auge zu behalten.
Kommt der Drittschuldner seinen Verpflichtungen zur Abgabe der Drittschuldnererklärung nicht nach, haftet dieser gem. § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO dem Gläubiger gegenüber für den aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden. Dieses betrifft nicht nur die Kosten der Drittschuldnerklage sondern bereits nach Feststellung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2006 zum Az. 9 ZR 189/04 auch diejenigen Kosten, die für ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben des Anwalts vom Gläubiger zu erstatten sind. So kann die Auskunftsverpflichtung des Drittschuldners gem. § 840 ZPO zwar nicht eingeklagt werden. Die Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung unterliegt allerdings der Sanktion gem. § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO.
Siehe den Beitrag unter: Anwalt.de, unterer Abschnitt.
hast du denn in den DS-Erklärungen Kontaktdaten, die hier noch nicht genannt wurden?
Liebe Grüße Claudia
Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17678
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Hast Du mal auf VollstreckungsTipps.de nachgesehen?
Zitat:
Zustellungen/Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sollen zukünftig an
Deutsche Bank AG,
Deutsche Bank AG, vertr. d.d. Vorstand
c/o BCB Hamburg, Überseering 10,
22297 Hamburg
übermittelt werden.
Habe heute telefonisch unter 069/910 100 96 (Zentrale) nachgefragt (man muss sich auf ne Warteschleife einstellen) ob die Adresse noch aktuell ist; ja ist sie, sie wurde mir so bestätigt. 07.03.2023
(Fax Pfändungsabteilung: 0201/246488-58 oder -59).
Ist das die Telefonnummer, an die Du dich gewandt hast? Ansonsten würde ich es mal mit einem Telefax an die Pfändungsabteilung versuchen.
Zitat:
Zustellungen/Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sollen zukünftig an
Deutsche Bank AG,
Deutsche Bank AG, vertr. d.d. Vorstand
c/o BCB Hamburg, Überseering 10,
22297 Hamburg
übermittelt werden.
Habe heute telefonisch unter 069/910 100 96 (Zentrale) nachgefragt (man muss sich auf ne Warteschleife einstellen) ob die Adresse noch aktuell ist; ja ist sie, sie wurde mir so bestätigt. 07.03.2023
(Fax Pfändungsabteilung: 0201/246488-58 oder -59).
Ist das die Telefonnummer, an die Du dich gewandt hast? Ansonsten würde ich es mal mit einem Telefax an die Pfändungsabteilung versuchen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Sonne0412
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 80
- Registriert: 12.03.2008, 11:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Anahid hat geschrieben: ↑11.07.2023, 09:36Hast Du mal auf VollstreckungsTipps.de nachgesehen?
Zitat:
Zustellungen/Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sollen zukünftig an
Ist das die Telefonnummer, an die Du dich gewandt hast? Ansonsten würde ich es mal mit einem Telefax an die Pfändungsabteilung versuchen.
Hallo,
ich habe per GVZ an den Überseering zustellen lassen und meine Erinnerungen jeweils per Fax an die Endnummer 58 gesandt. Die Website https://vollstreckungstipps.de ist mir bekannt. Nur ist mein Problem nicht die Zustellung des Pfübs, sondern die Drittschuldnererklärung, die trotz Erinnerungen eben nicht übersandt wird.
Ich werde mit meinem Chef abklären, ob wir Klage einreichen oder wegen der zu erwartenden Kosten davon absehen.
LG Claudia
Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur.