Hi ihr lieben,
habe momentan folgenden Fall:
Übertragung zu 1/2 von Mutter auf Tochter, Wert des 1/2-Anteils: 450.000 €
Dingliche Übernahme Grundschuld: 500.000 €
Nießbrauch, Jahreswert: 36.000 €
Pflichtteilsv. auf das Objekt des Sohns/Bruders.
Klar ist 450.000 ggü 36.000x10 J = Verkehrswert höher.
=> 2,0 aus 450.000 €
Die Grdsch - Übernahme würde ich nicht bewerten da nur dinglich.
Wird der Pflichtteilsv. hier als verschiedener BU angesehen? Wenn ja was darf ich bzgl der „Verbindlichkeiten“ in Abzug bringen?
Vielen Dank
Übergabevertrag mit Pflichtteilsverzicht
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Wer genau verzichtet wem gegenüber auf den Pflichtteil bitte?
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Dann würde ich es als verschiedenen BU sehen, weil der Sohn den Verzicht nur gegenüber der Mutter erklären kann. Den Wert hierfür würde ich nach den allgemeinen Vorschriften für einen PV-Verzicht ermitteln und ansetzen, also § 102 GNotKG.
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Ja, sehe ich auch so. Siehe auch Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 13. Aufl. 2021, Rn. 3041 ff. mit Berechnungsbeispiel 3053 oder auch, noch ähnlicher Fall hier, Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, 3. Aufl. 2021, Rn. 3.171 ff.
Unterstützung bei schwierigen Notarkosten-Fragen, Erledigung rückständiger Notarkostenberechnungen, Hilfe bei Notarkostenprüfungsverfahren usw. (entgeltlich, günstiger Stundensatz) siehe www.filzek.de unter Notarkosten-Dienst.
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