Hallo zusammen,
vom Gericht kam ein Beschluss über die Zahlung der Differenzvergütung nach § 50 RVG, nachdem Mdt. alles beim Gericht gezahlt hat.
Wie buche ich das im Aktenkonto? Schreibe ich dem Gericht eine Rechnung über die Differenzvergütung? Irgendwie muss ich ja die Zahlung einer Rechnungsnummer zuordnen...
Vielen Dank für eure Rückmeldungen im Voraus.
Beschluss § 50 RVG Rechnung?
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei mir hat der Kostenfestsetzungsantrag (Formblatt) eine Rechnungsnummer und dort sind sowohl die Gebühren des § 49, als auch die des § 50 aufgeführt, sodass ich es auf diese Rechnungsnummer verbuchen kann.
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Hallo Tigerle,
danke für deine Antwort.
Wir haben damals nicht die weiteren Gebühren nach § 50 RVG auf der Kostenfestsetzung drauf gehabt...deswegen fehlt mir da jetzt was.
Hat jemand eine Idee?
danke für deine Antwort.
Wir haben damals nicht die weiteren Gebühren nach § 50 RVG auf der Kostenfestsetzung drauf gehabt...deswegen fehlt mir da jetzt was.
Hat jemand eine Idee?
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Erstellt doch einfach einen Kfa mit § 50 unter Abzug der PKW-Gebühren nur für das Aktenkonto.