Guten Morgen zusammen
Wie macht ihr das, wenn ihr die Kosten der ZV festsetzen laßt? Erst mal alles mit Antrag per beA und warten, daß die Anforderung der Originale kommt oder gar nicht per beA und direkt alles im Original wie früher ans das zuletzt zuständige Vollstreckungsgericht?
KFA Zwangsvollstreckung per beA?
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Du musst alles erst einmal per beA schicken. Ja, ich weiß, alles vollständiger Schwachsinn, wenn die Originale ohnehin angefordert werden. Geht aber leider nicht anders.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Soenny
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Ok, Danke euch, ich hatte es fast befürchtet
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Bei der Kostenfestsetzung ist die Vorlage der Originale nicht erforderlich.
Die Voraussetzungen müssen lediglich glaubhaft gemacht werden (das gilt auch für das Bestehen des Vollstreckungstitels).
Die Originale bräuchte man nur, wenn der Schuldner explizit die Echtheit bestreitet, was ich noch nie gesehen habe.
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Das wäre mir jetzt neu ... Der einzige Titel, der nicht im Original vorgelegt werden muss, ist doch der Vollstreckungsbescheid oder habe ich da was falsch gelesen? § 754 a ZPO bezieht sich doch ausschließlich auf Vollstreckungsbescheid.
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Da hast Du natürlich Recht Aber dennoch musste bislang immer der Original-Titel bei der Kostenfestsetzung vorgelegt werden. Und das muss ich jetzt nicht mehr?
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Also ich hatte noch kein Gericht, das nicht mindestens den Titel angefordert hat.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11