Hallo,
wir haben einen Zwangsmittelbeschluss (Erzwingung der Auskunfterteilung über den Nachlassbestand des Verstorbenen, und zwar durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses) vollstreckt. Der Schuldner hat das Zwangsgeld (1.000 €) nun vollständig gezahlt, sodass wir keine Chance mehr haben, an das Verzeichnis zu kommen? Sind jetzt keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr möglich und die Sache muss eingestellt werden?
Vielen lieben Dank vorab!
VG Lilo
Weitere Zwangsvollstreckung nachdem Schuldner Zwangsgeld gezahlt hat
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4846
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
So lange Zwangsgeldanträge stellen und vollstrecken, bis der Schuldner seiner Verpflichtung nachkommt. Bei jedem neuen Antrag darauf hinweisen, dass das bisherige Zwangsgeld den Schuldner unbeeindruckt gelassen hat und die Festsetzung eines höheren /empfindlicheren Zwangsgeldes beantragt wird.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 35
- Registriert: 10.01.2015, 16:06
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Super, danke für die schnelle Antwort!mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑07.10.2022, 09:30So lange Zwangsgeldanträge stellen und vollstrecken, bis der Schuldner seiner Verpflichtung nachkommt. Bei jedem neuen Antrag darauf hinweisen, dass das bisherige Zwangsgeld den Schuldner unbeeindruckt gelassen hat und die Festsetzung eines höheren /empfindlicheren Zwangsgeldes beantragt wird.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 241
- Registriert: 20.05.2022, 11:46
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
Vielen Dank für diesen Hinweis, ich habe ebenfalls so eine Akte zu bearbeiten, wobei das Ergebnis vom Gerichtsvollzieher noch nicht vorliegt. Aber das hilft mir schon sehr, dass ich weiß, wie danach weiter vorgegangen werden kann..mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑07.10.2022, 09:30So lange Zwangsgeldanträge stellen und vollstrecken, bis der Schuldner seiner Verpflichtung nachkommt. Bei jedem neuen Antrag darauf hinweisen, dass das bisherige Zwangsgeld den Schuldner unbeeindruckt gelassen hat und die Festsetzung eines höheren /empfindlicheren Zwangsgeldes beantragt wird.
Live your life and forget your age