Moin,
mir ist heute aufgefallen, dass eine gerichtliche Stellungnahmefrist -Fristablauf 04.10.- von uns versäumt wurde. Es handelt sich dabei nur um eine Stellungnahme zu dem Schriftsatz der Gegenseite. Wir korrespondieren bereits außergerichtlich mit der Gegenseite. Macht es Sinn, jetzt noch um Fristverlängerung zu bitten? Müssen wir jetzt mit Folgen rechnen?
gerichtliche Stellungnahmefrist versäumt
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Moin,
das ist doof. Ein Fristverlängerungsantrag würde rigoros zurückgewiesen werden - ist also sinnfrei. Ist denn wenigstens Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt? Dann wäre es womöglich verschmerzbar. Ihr solltet - falls ihr noch vortragen wollt, dies sofort nachholen. Und damit rechnen, dass der Vortrag als verspätet zurückgewiesen werden kann.
das ist doof. Ein Fristverlängerungsantrag würde rigoros zurückgewiesen werden - ist also sinnfrei. Ist denn wenigstens Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt? Dann wäre es womöglich verschmerzbar. Ihr solltet - falls ihr noch vortragen wollt, dies sofort nachholen. Und damit rechnen, dass der Vortrag als verspätet zurückgewiesen werden kann.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Melanie
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Lieben Dank für die Antwort. Ich habe jetzt -zum Glück- festgestellt, dass wir doch schon Stellung genommen haben. Also doch keine Fristenversäumung.
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink