Hallo, zu oben benannten Betreff benötige ich Eure Hilfe bzw. Euren Rat.
Mein Mieter hat Mietschulden. Er bekommt die fristlose Kündigung. Die offenen Beträge habe ich tituliert. Da der Mieter zum benannten Zeitpunkt der Kündigung nicht auszog, habe ich anschließen Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht. Die Klage ist dem Mieter zwischenzeitlich zugestellt worden. Zeitnah ist nun der Mieter auch aus seiner Wohnung ausgezogen und hat diese an mich übergeben.
Nun die Frage: Wie gehe ich mit der Räumungs- und Zahlungsklage um? Die Wohnung ist geräumt, jedoch bestehen Mietschulden, die zum Teil tituliert sind und jetzt noch im Nachgang für einen offenen Monat tituliert werden muss. Ist es ratsam dem Gericht die Erledigung der Räumungsklage mitzuteilen, jedoch die Zahlungsklage aufrecht zu erhalten?
Für Eure Hilfe und Tipps danke ich schon einmal im Voraus.
Katrin
Mieter zieht nach Einreichen der Räumungs- und Zahlungsklage aus
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Du schreibst "mein Mieter" und dass er die Wohnung an dich übergeben hat.
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Sorry, falsch formuliert. danke für die Info
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Katrinschill hat geschrieben: ↑09.06.2022, 15:51Hallo, zu oben benannten Betreff benötige ich Eure Hilfe.
Ein Mieter hat Mietschulden. Er bekommt die fristlose Kündigung. Die offenen Beträge wurden tituliert. Da der Mieter zum benannten Zeitpunkt der Kündigung nicht auszog, wird ein Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht. Die Klage ist dem Mieter zwischenzeitlich zugestellt worden. Zeitnah ist nun der Mieter auch aus seiner Wohnung ausgezogen und übergibt diese an seinen Vermieter.
Nun die Frage: Wie würde man mit der Räumungs- und Zahlungsklage umgehen? Die Wohnung ist geräumt, jedoch bestehen Mietschulden, die zum Teil tituliert sind und jetzt noch im Nachgang für einen offenen Monat tituliert werden muss. Ist es ratsam dem Gericht die Erledigung der Räumungsklage mitzuteilen, jedoch die Zahlungsklage aufrecht zu erhalten?
Für Eure Hilfe und Tipps danke ich schon einmal im Voraus.
Katrin
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Dein Chef sollte das wissen - wenn du denn bei einem Anwalt arbeitest.Katrinschill hat geschrieben: ↑10.06.2022, 07:44Katrinschill hat geschrieben: ↑09.06.2022, 15:51Hallo, zu oben benannten Betreff benötige ich Eure Hilfe.
Ein Mieter hat Mietschulden. Er bekommt die fristlose Kündigung. Die offenen Beträge wurden tituliert. Da der Mieter zum benannten Zeitpunkt der Kündigung nicht auszog, wird ein Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht. Die Klage ist dem Mieter zwischenzeitlich zugestellt worden. Zeitnah ist nun der Mieter auch aus seiner Wohnung ausgezogen und übergibt diese an seinen Vermieter.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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