Hallo!
Ist in diesem Fall der Gegenseite schon 1,2 Terminsgebühr entstanden?
Wir haben Klage eingereicht, Gericht erlässt Beschluss: I. Klage wird zugestellt. II. Gericht entscheidet im Verfahren nach § 495 a ZPO wenn nicht eine Partei die mündliche Verhandlung beantragt oder Gericht sie nach Sachlage für geboten erachtet. Gegenseite zeigt Verteidigung an. Erwiderung wurde nachgereicht, dann haben wir Klage zurückgenommen. Das wars.
Die Gegenseite lässt jetzt festsetzen 1,3 Verfahren und 1,2 Terminsgebühr. Ist wirklich eine 1,2 Terminsgebühr entstanden?
1,2 Terminsgebühr?
- 13
- NORTHERN DINO
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Ist denn ein Urteil nach § 495a ZPO angekündigt oder schon erlassen worden?
~ Grüßle ~
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- Kathy
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Also soweit ich mich erinnern kann, kriegt man die Terminsgebühr, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden wird schon.
So, hab da was gefunden zu 495 a, habs allerdings noch nicht wirklich verstanden und auch momentan keine Zeit:
Musst ma gucken im Hartmann, Kostengesetze, Neuauflage 2006, Seite 1770, RdNr. 26
So, hab da was gefunden zu 495 a, habs allerdings noch nicht wirklich verstanden und auch momentan keine Zeit:
Musst ma gucken im Hartmann, Kostengesetze, Neuauflage 2006, Seite 1770, RdNr. 26
MfG Kathy
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- Annile
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Die Terminsgebühr bekommt die Gegenseite wenn eine Entscheidung getroffen wurde. Allerdings gilt eine Kostenentscheidung hier nicht.
D. h. liegt ein Urteil vor bekommt die Gegenseite sie.
Habe neulich begründet.. hatte gehofft die Terminsgebühr durch zu bekommen durch die Kostenentscheidung... war leider nix..
D. h. liegt ein Urteil vor bekommt die Gegenseite sie.
Habe neulich begründet.. hatte gehofft die Terminsgebühr durch zu bekommen durch die Kostenentscheidung... war leider nix..
Es Annile :hurra
- Vorzimmerkeule
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Dann ist die Terminsgebühr noch nicht entstanden. Die Voraussetzung - nämlich die Entscheidung - fehlt.
Liebe Grüße, Manu
- Kathy
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Ahhh, stimmt, wenn das Urteil da ist kann man ne Terminsgebühr ansetzen....
Ich wusste doch, dass ich da noch irgendwas gespeichert habe.
Ich wusste doch, dass ich da noch irgendwas gespeichert habe.
MfG Kathy
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Die Vorzimmerkeule hat zutreffend zugeschlagen!
Es gibt eine 1,2 Terminsgebühr für die Erwirkung eines Anerkenntnisurteils oder eines Urteils nach § 495 a ZPO, für ein VU gibt es eine 0,5 Terminsgebühr.
Für den hier angeführten Fall gibt es dagegen nix an Terminsgebühr - wofür auch...im Übrigen siehe Pepsi.
Es gibt eine 1,2 Terminsgebühr für die Erwirkung eines Anerkenntnisurteils oder eines Urteils nach § 495 a ZPO, für ein VU gibt es eine 0,5 Terminsgebühr.
Für den hier angeführten Fall gibt es dagegen nix an Terminsgebühr - wofür auch...im Übrigen siehe Pepsi.
~ Grüßle ~
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