Moin!
Ich habe einen Antrag gestellt und 3 Drittschuldnern aufgeführt; unsere Gebühren habe ich 1x genommen …
Mein Chef hat sich nun im Netzt schlau(er) gemacht und meint, dass wir 3x0,3 Geb. nehmen können, ich halte (nachdem ich nachgelesen habe) dagegen.
Da wir beide nicht gerade ZV Helden sind, hoffe ich auf Eure Antworten aus dem echten Leben
Macht es (gebührenrechtlich) Sinn, wenn man 3 einzelne Anträge stellt?
Vorab schon mal danke und ein schönes WE
Pfü - 3 Drittschuldner
- Geniesserin
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Moin, wir vertreten (ausnahmsweise) mal den Schuldner und der hat uns PfÜbs vorgelegt, wonach wegen zwei Drittschuldnern auch jeweils zweimal die 0,3 Gebühr berechnet wurde. Bei einem PfÜb hat das Gericht auf eine Gebühr reduziert, beim zweiten nicht. Da ich beim BGH nicht fündig geworden bin, kannst Du mir die Fundstelle bitte mitteilen?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Geniesserin
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Mir wurde in einem Seminar jetzt erst mitgeteilt, dass man für jeden Drittschuldner gesondert eine 0,3 Gebühr erhält. Es wurden auch mehrere Urteile aufgeführt von 2004 bis 2014
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Da wurde hier schon einmal kontrovers diskutiert. Wobei ich weiterhin dabei bleibe, dass es nicht um die Anzahl der Drittschuldner, sondern um die Anzahl der gepfändeten Ansprüche geht (also: Anspruch A = Arbeitgeber, D = Bank, G = was auch immer).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Davon bin ich auch ausgegangen. Aber es wurde als Beispiel eine WEG gebracht und es wurde jedem WEG-Mitglied zugestellt und trotz PKH alles bezahlt. Waren über 15 Drittschuldner