Hallo Ihr Lieben,
ich bearbeite aktuell zwei erbrechtliche Vorgänge bei welchen die gesetzlichen Erben keinen Erbscheinsantrag gestellt haben (es gibt kein notarielles Testament) und nach Aussage des Gerichts weder ein Nachlassverfahren noch eine Nachlasspflegschaft durchgeführt wurde. Ich habe in beiden Sachen bereits die Nachkommen der Erblasser mittels einem Außergerichtlichen Aufforderungsschreiben zur Zahlung aufgefordert. Natürlich ohne Erfolg. Wie würdet ihr weitervorgehen?
Im Voraus lieben Dank für eure Hilfe!
Zwangsvollstreckung gegen Erben (ohne Erbschein+not. Testament)
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Hallo,
ein Problem könnte sich bei den Kosten ergeben.
Als Antragsteller haftet der Gläubiger für die Kosten des Erbscheinverfahrens.
Diese kann er sich dann gem. § 788 ZPO festsetzen lassen und versuchen diese zu vollstrecken.
S. Geiselmann
ein Problem könnte sich bei den Kosten ergeben.
Als Antragsteller haftet der Gläubiger für die Kosten des Erbscheinverfahrens.
Diese kann er sich dann gem. § 788 ZPO festsetzen lassen und versuchen diese zu vollstrecken.
S. Geiselmann
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Gem. §§ 778, 779 ZPO könnte man evtl. noch gegen den Erblasser vollstrecken.
S. Geiselmann
S. Geiselmann
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Hallo und herzlichen Dank für eure Hilfe. Bei der einen Angelegenheit habe ich tatsächlich zwei Titel. Bei der anderen Sache waren wir bisher lediglich außergerichtlich tätig. Liege ich damit richtig, dass ich auch hier einen Erbschein für die Gläubigerin beantragen kann und nach Erteilung die Forderung gegen den Erben einklage?
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Ohne Titel ist ein Erbscheinsantrag gem. § 792 ZPO nicht möglich.
Hier bleibt nur beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft zu beantragen und dann den Nachlasspfleger zu verklagen.
S. Geiselmann
Hier bleibt nur beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft zu beantragen und dann den Nachlasspfleger zu verklagen.
S. Geiselmann