Empfangbekenntnisse per Post zurück?
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Sehe ich wie Krümmel79. Die zig Papier-EBs, die uns vorliegen, werden per Fax zurückgeschickt.
Das ist ansonsten ein immenser Mehraufwand, jedes Mal einscannen, per beA versenden und dann auch nochmal prüfen, ob die auch wirklich versandt sind...
Das ist ansonsten ein immenser Mehraufwand, jedes Mal einscannen, per beA versenden und dann auch nochmal prüfen, ob die auch wirklich versandt sind...
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M. E. lässt der ab 1.1.2022 in Kraft getretene § 130d ZPO aber keine Wahl mehr, außer bei vorübergehender Unmöglichkeit:
"§ 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen."
Mit besten Grüßen
Montezuma23
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Ich habe mir hierzu mal die Freiheit genommen und bei der RAK und einer Rechtspflegerin vor Ort angefragt, was die dazu sagen:
Natürlich geben die keine bindenden Aussagen dazu, haben aber beide dieselbe Meinung vertreten, dass es durch den Vermerk "oder" in § 175 Abs. 4 ZPO auch per Fax möglich sein müsste.
"(4) Das Empfangsbekenntnis muss schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a) an das Gericht gesandt werden."
Sie meinten aber auch beide, dass es nicht wirklich eindeutig formuliert ist und hier noch vieles "fehlen" würde. Sicherlich können wir hier in der nächsten Zeit Änderungen, die das genauer festlegen, erwarten.
Natürlich geben die keine bindenden Aussagen dazu, haben aber beide dieselbe Meinung vertreten, dass es durch den Vermerk "oder" in § 175 Abs. 4 ZPO auch per Fax möglich sein müsste.
"(4) Das Empfangsbekenntnis muss schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a) an das Gericht gesandt werden."
Sie meinten aber auch beide, dass es nicht wirklich eindeutig formuliert ist und hier noch vieles "fehlen" würde. Sicherlich können wir hier in der nächsten Zeit Änderungen, die das genauer festlegen, erwarten.
@soenny:
Vielleicht magst Du kurz zumindest anschneiden, was da steht?
Ich schicke alle EB, die auf Postwege kommen, so zurück oder per Fax … ich bin allerdings auch da nicht aif dem neuesten Stand und wäre dankbar, wenn Kolleginnen da helfen!
Vielleicht magst Du kurz zumindest anschneiden, was da steht?
Ich schicke alle EB, die auf Postwege kommen, so zurück oder per Fax … ich bin allerdings auch da nicht aif dem neuesten Stand und wäre dankbar, wenn Kolleginnen da helfen!
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Also auf einigen steht nach wie vor zurück per Fax. Ich verschicke natürlich alle einzeln, damit ich Sendeberichte habe. Unsere Gerichte wollen gerne Faxe, bei denen läuft alles noch nicht so topp. 130 ist ja ne kann Vorschrift
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Wir sind dazu übergegangen, die EB per beA zurückzusenden. Auch die, die per Papier oder Fax kommen.
Eingescannt wurden sie nach dem Stempeln eh schon und dann ist der zeitliche Unterschied zwischen unterschreiben lassen und faxen oder beA-Nachricht fertigen und kontrollieren marginal.
Das hiesige LG weist auch darauf hin, dass die EB per beA zurück müssen und da bei vielen Gerichten hier schon die Fax-Nr. auf dem EB fehlen, sind beA-Nachrichten sogar einfacher.
Eingescannt wurden sie nach dem Stempeln eh schon und dann ist der zeitliche Unterschied zwischen unterschreiben lassen und faxen oder beA-Nachricht fertigen und kontrollieren marginal.
Das hiesige LG weist auch darauf hin, dass die EB per beA zurück müssen und da bei vielen Gerichten hier schon die Fax-Nr. auf dem EB fehlen, sind beA-Nachrichten sogar einfacher.
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So machen wir das auch.Geniesserin hat geschrieben: ↑21.02.2022, 16:00Wir sind dazu übergegangen, die EB per beA zurückzusenden. Auch die, die per Papier oder Fax kommen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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So handhaben wir das auch, und auch bei uns sind bei vielen keine Fax-Nummern mehr drauf.Geniesserin hat geschrieben: ↑21.02.2022, 16:00Wir sind dazu übergegangen, die EB per beA zurückzusenden. Auch die, die per Papier oder Fax kommen.
Eingescannt wurden sie nach dem Stempeln eh schon und dann ist der zeitliche Unterschied zwischen unterschreiben lassen und faxen oder beA-Nachricht fertigen und kontrollieren marginal.
Das hiesige LG weist auch darauf hin, dass die EB per beA zurück müssen und da bei vielen Gerichten hier schon die Fax-Nr. auf dem EB fehlen, sind beA-Nachrichten sogar einfacher.