Hallo Ihr Lieben,
Euer Schwarmwissen ist gefragt, weil ich komplett auf dem Schlauch stehe bzw. so gar keine Erfahrungen damit habe:
Wir haben eine VA aus der sich so erstmal nichts ergibt. Allerdings hat der Schuldner ein Gewerbe gehabt (mittlerweile eingestellt). Hier liegt laut VA ein Insolvenzantragsverfahren vor, welches ich aber im Internet nicht abfragen konnte bzw. keine Ergebnisse erhalten habe. Normalerweise müsste ich doch da Infos erhalten sofern schon eine Eröffnung stattgefunden hat oder? Es kann ja auch sein, dass z.B. durch Dritte eine Insolvenz beantragt wurde und diese noch abgewendet wurde.
Sollte hier keine Insolvenz vorliegen, gibt es im Betriebsvermögen 2 Pkw sowie Büroeinrichtung und Geräte, die unser Mandant gerne hätte. Er hat wohl für einen Pkw auch schon einen Käufer. Jetzt ist natürlich Eile geboten, weil befürchtet wird, dass der Schuldner die Sachen selbst verkauft.
Der Pkw ist schon über 15 Jahre alt und hat mehr als 300.000 km gelaufen. Hier ist die Frage, ob sich der Wert überhaupt lohnt. Es fallen ja doch auch noch einige Kosten an. Wie gehe ich hier am besten vor? Muss ich selbst recherchieren, wie viel der Wagen noch Wert ist? Muss er überhaupt in Verwahrung genommen werden, wenn es direkt einen Käufer gibt?
Alternativ wäre der Mandant auch an den Einrichtungen und Geräten/Werkzeugen interessiert, die er bei ebay verkaufen möchte. Wie ist es denn hier mit der Wertermittlung? Müssen wir das hier grob selbst einschätzen oder pfändet der GV erstmal alles und wird das immer zwingend durch das Gericht versteigert oder kann unser Mandant die Sachen selbst einstellen?
Sorry Leute aber ich habe wie Ihr seht null Ahnung und muss natürlich schnell eine Lösung finden.
Für jeden Klapps auf den Hinterkopf bin ich super dankbar.
Pfändung u.a. eines Pkw
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Insolvenzantragsverfahren = Verfahren noch nicht eröffnet und daher auch nicht in den Insolvenzbekanntmachungen zu finden. Da bleibt nichts anderes, als beim Insolvenzgericht anzurufen, ob da ein entsprechendes Antragsverfahren vorliegt.Coco Lores hat geschrieben: ↑09.11.2021, 09:43Hallo Ihr Lieben,
Euer Schwarmwissen ist gefragt, weil ich komplett auf dem Schlauch stehe bzw. so gar keine Erfahrungen damit habe:
Wir haben eine VA aus der sich so erstmal nichts ergibt. Allerdings hat der Schuldner ein Gewerbe gehabt (mittlerweile eingestellt). Hier liegt laut VA ein Insolvenzantragsverfahren vor, welches ich aber im Internet nicht abfragen konnte bzw. keine Ergebnisse erhalten habe. Normalerweise müsste ich doch da Infos erhalten sofern schon eine Eröffnung stattgefunden hat oder? Es kann ja auch sein, dass z.B. durch Dritte eine Insolvenz beantragt wurde und diese noch abgewendet wurde.
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Das habe ich schon gemacht gerade...die Dame dort hat kulanterweise nachgesehen, obwohl sie das nicht hätte machen dürfen, weil es kostenpflichtig ist, sofern eine Auskunft erteilt werden kann. Sie selbst hat nur ein bereits erledigtes Verfahren von vor vielen Jahren gefunden, in dem auch die Restschuldbefreiung erteilt wurde.Anahid hat geschrieben: ↑09.11.2021, 10:54Insolvenzantragsverfahren = Verfahren noch nicht eröffnet und daher auch nicht in den Insolvenzbekanntmachungen zu finden. Da bleibt nichts anderes, als beim Insolvenzgericht anzurufen, ob da ein entsprechendes Antragsverfahren vorliegt.Coco Lores hat geschrieben: ↑09.11.2021, 09:43Hallo Ihr Lieben,
Euer Schwarmwissen ist gefragt, weil ich komplett auf dem Schlauch stehe bzw. so gar keine Erfahrungen damit habe:
Wir haben eine VA aus der sich so erstmal nichts ergibt. Allerdings hat der Schuldner ein Gewerbe gehabt (mittlerweile eingestellt). Hier liegt laut VA ein Insolvenzantragsverfahren vor, welches ich aber im Internet nicht abfragen konnte bzw. keine Ergebnisse erhalten habe. Normalerweise müsste ich doch da Infos erhalten sofern schon eine Eröffnung stattgefunden hat oder? Es kann ja auch sein, dass z.B. durch Dritte eine Insolvenz beantragt wurde und diese noch abgewendet wurde.
Ansonsten hat sie nichts gefunden und meinte zu mir: "Sie wissen ja in welche Richtung das geht..." - Bin mir da aber nicht so sicher! Heißt für mich jetzt erstmal, dass es kein Antragsverfahren gibt oder?
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Was aber, wenn ich jetzt die Pfändung veranlasse und sich herausstellt, dass doch ein Insolvenzverfahren läuft oder ansteht? Muss ich nochmal eine offizielle Auskunft beim Amtsgericht beantragen um etwas schriftliches zu haben? Wäre wahrscheinlich ratsam oder?
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Ich würde das mit dem Mandanten abklären. Denn die Auskunft wird ja wieder einige Tage in Anspruch nehmen. Wenn das wirklich so eilig ist, dann muss der Mandant entscheiden, ob er erst die Auskunft abwarten oder das Risiko eingehen will, ggf. Kosten für eine Pfändung zu zahlen, auf denen er sitzen bleibt.
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Erstmal schon mal Danke Anahid für deinen Input.Anahid hat geschrieben: ↑09.11.2021, 12:31Ich würde das mit dem Mandanten abklären. Denn die Auskunft wird ja wieder einige Tage in Anspruch nehmen. Wenn das wirklich so eilig ist, dann muss der Mandant entscheiden, ob er erst die Auskunft abwarten oder das Risiko eingehen will, ggf. Kosten für eine Pfändung zu zahlen, auf denen er sitzen bleibt.
Also kann ich dem Mandanten Folgendes vorschlagen:
- Einholung der Auskünfte beim AG ob Inso oder nicht (dauert aber evtl. länger)
Bei Mandant Absicherung einholen, dass er einen Kaufinteressenten hat und welchen Preis er zahlen würde (im Hinblick auf Kostendeckung des gesamten Verfahrens)
dann Rücksprache mit GV, ob er Pfändung Pkw vornimmt, evtl. Tipps einholen und schon mal andeuten, dass Kaufinteressent da (evtl. Wert mitteilen)
In der VA wird auch noch angegeben, dass der Schuldner selbst Außenstände bei Gläubigern in nicht unerheblicher Höhe hat und für eine Forderung zumindest schon mal einen MB beantragt hat. Kann man hier eine Abtretung fordern? Macht aber wahrscheinlich auch keinen Sinn, weil bei dessen Schuldner im Zweifel auch nichts zu holen sein wird oder? (eine Eisdiele - keine Ahnung ob die noch besteht)
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Für mich stellt sich erstmal die Frage, ob die Firma Euer Schuldner ist oder der Inhaber der Firma. Denn Du schreibst oben, dass der Schuldner ein Gewebe hatte, welches eingestellt ist. Das Gewerbe war eine Einzelfirma oder eine Gesellschaftsform (UG .... GmbH....)?
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Eine Einzelfirma...die Forderung besteht aus einem Geschäftsraummietvertrag.Anahid hat geschrieben: ↑09.11.2021, 12:48Für mich stellt sich erstmal die Frage, ob die Firma Euer Schuldner ist oder der Inhaber der Firma. Denn Du schreibst oben, dass der Schuldner ein Gewebe hatte, welches eingestellt ist. Das Gewerbe war eine Einzelfirma oder eine Gesellschaftsform (UG .... GmbH....)?
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Okay, danke. Wollte nur sichergehen, dass wir hier nicht in ein ganz anderes Problem stolpern.
Meiner Meinung nach kann das Werkzeug nicht durch den Mandanten selbst verwertet werden, da der Beweis, dass kein höherer Ertrag erzielt werden konnte, grundsätzlich scheitern dürfte. Aber im Zweifel würde ich da mal einen GV fragen.
Bei der Pfändung des Pkw sehe ich das Problem, dass Du nicht sicher weißt, ob der wirklich dem Schuldner gehört (und nicht vielleicht finanziert oder geleast ist) oder ob dieser nicht zwischenzeitlich in sein Privatvermögen übergegangen ist. In letzterem Fall hast Du dann das Problem, dass es sein kann, dass der Schuldner nachweist, dass er auf den Pkw angewiesen ist; in diesem Fall ist der Pkw auch quasi unpfändbar - die einzige Möglichkeit bestünde in einer Austauschpfändung, was m.E. grundsätzlich zu umständlich ist, wenn der Pkw nicht gerade ein niegelnagelneuer Ferrari ist.Coco Lores hat geschrieben: ↑09.11.2021, 12:40Was ist denn, wenn die Pfändung des Pkw sich als unverhältnismäßig herausstellen sollte und wir entscheiden lieber die Werkzeuge und Einrichtung zu pfänden. Kann der Mandant die Verwertung selbst vornehmen oder wird das zwingend über den GV gemacht?
Meiner Meinung nach kann das Werkzeug nicht durch den Mandanten selbst verwertet werden, da der Beweis, dass kein höherer Ertrag erzielt werden konnte, grundsätzlich scheitern dürfte. Aber im Zweifel würde ich da mal einen GV fragen.
Das Problem bei behaupteten Forderungen ist, dass Du nicht weist, ob diese tatsächlich bestehen. Der Schuldner mag der Auffassung sein, dass ihm diese Forderungen zustehen; fragt sich nur ob seine Schuldner diese Auffassung teilen. Aber: Grundsätzlich kannst Du natürlich die angeblichen Forderungen bei den Schuldnern des Schuldners pfänden. Nur wenn diese dann behaupten, dass die Forderungen nicht existieren und der Schuldner keine Ansprüche hat, hast Du halt ein Problem. Denn ich denke kaum, dass der Mandant ein Verfahren führen möchte, um die Ansprüche des Schuldners feststellen zu lassen, damit der Mandant dann mit seiner Pfändung durchgreift.Coco Lores hat geschrieben: ↑09.11.2021, 12:40In der VA wird auch noch angegeben, dass der Schuldner selbst Außenstände bei Gläubigern in nicht unerheblicher Höhe hat und für eine Forderung zumindest schon mal einen MB beantragt hat. Kann man hier eine Abtretung fordern? Macht aber wahrscheinlich auch keinen Sinn, weil bei dessen Schuldner im Zweifel auch nichts zu holen sein wird oder? (eine Eisdiele - keine Ahnung ob die noch besteht)
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Also laut VA stehen zwei Fahrzeuge im Eigentum des Schuldners, die beide im Betriebsvermögen sind. Zusätzlich dazu hat er in der VA angegeben ein Fahrzeug zu nutzen, welches im Eigentum seiner Lebensgefährtin steht. Theoretisch kann man hier also unterstellen, dass er die beiden erstgenannten Fahrzeuge nicht für seinen Lebensunterhalt benötigt oder zumindest das andere Fahrzeug dafür nutzen kann.
Hinsichtlich der Werkzeuge werde ich mal den GV fragen. Danke
Diese Vollstreckung macht mich total kirre...der Mandant ist aber auch so eingestellt, dass er die Vollstreckung bis auf`s Blut durchziehen will. Denke die kennen sich auch privat und waren mal befreundet.
Ich danke dir sehr für deine Denkanstöße und Hinweise und hoffe ich kann den Mandanten etwas von seinem Pfad abbringen.
Hinsichtlich der Werkzeuge werde ich mal den GV fragen. Danke
Diese Vollstreckung macht mich total kirre...der Mandant ist aber auch so eingestellt, dass er die Vollstreckung bis auf`s Blut durchziehen will. Denke die kennen sich auch privat und waren mal befreundet.
Ich danke dir sehr für deine Denkanstöße und Hinweise und hoffe ich kann den Mandanten etwas von seinem Pfad abbringen.
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