Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:
Wir wollen uns mit einem Schuldner vergleichen. Nach Zahlung der Vergleichssumme würde ich den entwerteten Vollstreckungstitel an den Schuldner herausgeben und bestätigen, dass die Forderung durch Bezahlung des Vergleichsbetrages erledigt ist. Soweit so gut. Was ist aber, wenn der Schuldner doch einen Insolvenzantrag stellt, weil nicht alle Gläubiger den Vergleich angenommen haben? Haben wir dann aufgrund des Teilverzichts keine Chance, am Insolvenzverfahren mit der Restforderung teilzunehmen? Bin gerade etwas ratlos.
Verzicht auf Teilforderung
- Birne
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Im Falle einer späteren Insolvenz könnte der Verwalter doch dann aber auch die bisher gezahlten Raten von euch zurückverlangen. Vielleiht könnt ihr in der Ratenzahlungsvereinbarung einen entsprechenden Passus aufnehmen, dass der Schuldner versichert, zur Zahlung der Raten in der Lage zu sein und das ein InsoVerfahren weder anhängig ist noch anhängig gemacht wird und im Falle einer doch eröffneten Insolvenz diese Vereinbarung hinfällig ist?!
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So würde ich es auch machen.Birne hat geschrieben: ↑08.10.2021, 12:18Vielleiht könnt ihr in der Ratenzahlungsvereinbarung einen entsprechenden Passus aufnehmen, dass der Schuldner versichert, zur Zahlung der Raten in der Lage zu sein und das ein InsoVerfahren weder anhängig ist noch anhängig gemacht wird und im Falle einer doch eröffneten Insolvenz diese Vereinbarung hinfällig ist?!
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Dankeschön.
Der Schuldner möchte sich mit uns vergleichen, damit er ein Insolvenzverfahren abwenden kann. Der Vergleichsbetrag soll in einer Zahlung erfolgen. Ich werde in die Vereinbarung mit aufnehmen, dass im Falle eines Insolvenzverfahrens die ursprüngliche Forderung wieder auflebt.
Der Schuldner möchte sich mit uns vergleichen, damit er ein Insolvenzverfahren abwenden kann. Der Vergleichsbetrag soll in einer Zahlung erfolgen. Ich werde in die Vereinbarung mit aufnehmen, dass im Falle eines Insolvenzverfahrens die ursprüngliche Forderung wieder auflebt.