Hallo zusammen,
ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Gerichtsbescheides des SG vorliegen (nach Untätigkeitsklage), mit welchem nunmehr das Sozialamt verpflichtet wird, endlich über den eingelegten Widerspruch (aus 2019) zu bescheiden. - Keine Reaktion!! Nun soll ich vollstrecken. Im Sozialrecht habe ich das noch nie gemacht!!
Mache ich einen Antrag nach § 888 ZPO, vielleicht in Verbindung mit § 201 SGG?? Und das alles geht an das Sozialgericht, weil Gericht der 1.Instanz??
Ich hoffe, mir kann jemand helfen!!