Terminsgebühr nach neuem Recht
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Altes. Genau das steht doch im Abs.2 des §60.
- scully
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Es wäre auch sehr schwierig, eine Misch-Rechnung von altem und neuem Recht ins RA-Micro - Geb.-Programm einzugeben... glaube nicht, dass das umsetzbar ist, da die Auswahl des Rechtsstandes vorher erfolgt. Aber zur Not müsste die Rechnung halt "manuell" erstellt werden.
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Es gibt kein "zur Not". Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig!scully hat geschrieben: ↑25.03.2021, 14:35Es wäre auch sehr schwierig, eine Misch-Rechnung von altem und neuem Recht ins RA-Micro - Geb.-Programm einzugeben... glaube nicht, dass das umsetzbar ist, da die Auswahl des Rechtsstandes vorher erfolgt. Aber zur Not müsste die Rechnung halt "manuell" erstellt werden.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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"solche Sachen" gibt es nicht. Entweder altes oder neues Recht. Eine Vermischung in einer Rechnung, die manuelles Rumbasteln notwendig macht, wird in der Praxis nicht vorkommen.
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Naja, es sind schon altes und neues Recht in derselben Rechnung anzuwenden. Aber die Frage der Umsetzung in der Software war ja hier gar nicht gestellt.
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Die manuelle Eingabe hatte ich auch vornehmen wollen, bin dann aber ins Grübeln gekommen bei der Obergrenze. Da haut das nämlich alles überhaupt nicht mehr hin.
Also komplette Abrechnung nach altem Recht.
Vielen Dank.
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