Eine neue Satzung einer GmbH soll verabschiedet werden. Die Formulierung für den Grundsatzbeschluss zur Gewinnverteilung darin lautet:
"Ab sofort und für die Dauer der Finanzierung erfolgt die Gewinnverteilung für bisher nicht ausgeschüttete und zukünftige Gewinne der Gesellschaft nicht nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter, d.h. nicht nach dem Verhältnis der Nennbeträge der Geschäftsanteile zueinander, sondern disquotal dergestalt, dass der Gesellschafter XYZ auf die von ihm gehaltene 74%ige Beteiligung 100% der Gewinnausschüttungen erhält."
Welchen Wert hat diese Satzungsänderung für unsere Rechnung? Ich komme hier nicht weiter.