Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. dem elektronischen Mahnverfahren.
Wie lange dauert es, bis man vom Mahngericht über einen eventuell eingelegten Einspruch gegen VB informiert wird?
Wir haben für Mandanten VB beantragt. Einspruchsfrist lief am 10.02.2021 ab.
Nachdem wir bis dato vom Mahngericht bisher keine Info über einen Einspruch erhalten haben, kann ich davon ausgehen, dass kein Einspruch eingelegt wurde und ich demnach mit der ZV starten kann?
Kann mir das jemand beantworten?
Liebe Grüße
Lena
Einspruch gegen VB eingegangen?
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Die ZV hättest Du direkt nach Erhalt des VBs starten können.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Macht es nicht Sinn, die Einspruchsfrist abzuwarten?
Für den Fall, dass ich ZV einleite während die Frist noch nicht abgelaufen ist, könnten wir bzw. Mdt. doch haftbar gemacht werden? Oder habe ich einen Denkfehler?
Für den Fall, dass ich ZV einleite während die Frist noch nicht abgelaufen ist, könnten wir bzw. Mdt. doch haftbar gemacht werden? Oder habe ich einen Denkfehler?
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Ich bevorzuge ganz besonders VB´s und VU´s. Eben weil die sofort vollstreckbar sind, sobald sie vorliegen.
Man kann eventuell eingeleitete Maßnahmen auch zum Ruhen bringen oder gar ganz beenden.
Man kann eventuell eingeleitete Maßnahmen auch zum Ruhen bringen oder gar ganz beenden.
Das gilt auf jeden Fall für die Titel, für die eine Wartefrist vorgeschrieben ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück