Achso, das hab ich irgendwie nicht ganz gecheckt, dass da nach den festgesetzten Kosten und jetzt auch vor dem Pfüb nochmal ZV-Kosten entstanden sind. Ja, die kannst du festsetzen lassen. Das Verhalten des Schuldners (es sei denn, er zahlt) ist dafür unrelevant.
Ratenzahlungsvereinbarung aufgehoben, ZV beendet?
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12493
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Mileena
- Forenfachkraft
- Beiträge: 201
- Registriert: 13.08.2013, 12:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
jup genau Mal abwarten wies läuft, ist zwar wieder alles zeitverzögernd, aber geht wohl nicht anders. Wenn es dann mit dem PfüB soweit ist und noch Fragen auftauchen, melde ich mich. Bis dahin danke für die Hilfe.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8199
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Ich würde die Kosten nicht festsetzen lassen, sondern die Belege dem Antrag beifügen. Wer weiß, wer vor Dir dann alles pfändet, wenn Du so lange wartest, bis die Kosten festgesetzt sind.
- Mileena
- Forenfachkraft
- Beiträge: 201
- Registriert: 13.08.2013, 12:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Festsetzungsatnrag ist schon raus :/
Und hier stehe ich nun vor meiner nächsten Frage: neben den 3,50 € für die Zustellungskosten fordert das Gericht folgendes:
Ich lasse ja Kosten festsetzen die in diesem ZV-Verfahren entstanden sind (was aber erfolglos verlief). Ein anderes Verfahren lief bisher nicht. Was genau meinen die?
Und hier stehe ich nun vor meiner nächsten Frage: neben den 3,50 € für die Zustellungskosten fordert das Gericht folgendes:
Weiterhin werden Sie gebeten anwaltlich zu versichern, dass die geltend gemachten Kosten nicht bereits Gegenstand eines anderen Kostenfestsetzungsverfahren waren und nicht im Rahmen der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden konnten
Ich lasse ja Kosten festsetzen die in diesem ZV-Verfahren entstanden sind (was aber erfolglos verlief). Ein anderes Verfahren lief bisher nicht. Was genau meinen die?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4847
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Pfändungsschutzkonto kann man pfänden, würde ich mir aber sparen.
Beim ArbG-Pfüb den Ehepartner rausrechnen lassen.
Beim ArbG-Pfüb den Ehepartner rausrechnen lassen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12493
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Die meinen das, was Samsara schon schrieb: du hättest den Kfa sparen sollen und die Kosten in den Pfüb-Antrag mit reinnehmen sollen.
Jetzt musst du denen schreiben, dass die zur Festsetzung beantragten Kosten bisher nicht beigetrieben werden konnten und aktuell auch keine andere ZV-Maßnahme läuft. Und lass die Zustellungskosten gleich mit festsetzen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4847
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
- Mileena
- Forenfachkraft
- Beiträge: 201
- Registriert: 13.08.2013, 12:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Ahrg, ich wußte nicht, dass man noch nicht festgesetzte Kosten mit in den Pfüb nehmen kann. Macht ja im Nachhinein Sinn, denn die Kosten für den Antrag auf Pfüb müssen ja auch berücksichtigt werden.
Ist die Frage, ob ich den Antrag auf Festsetzung der ZV-Kosten gleich zurücknehme, um mir das Hin und Her zu ersparen?
Ist die Frage, ob ich den Antrag auf Festsetzung der ZV-Kosten gleich zurücknehme, um mir das Hin und Her zu ersparen?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4847
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Die Entscheidung kann Dir keiner Abnehmen. Ich wundere mich nur gerade, dass Du Deinen Pfüb noch nicht raus hast. Du weist seit fast einem Monat (!) von den pfändbaren Ansätzen (zumindest das Arbeitseinkommen). Hast Du wenigstens ein VZV gemacht?Mileena hat geschrieben: ↑03.02.2021, 16:45Ahrg, ich wußte nicht, dass man noch nicht festgesetzte Kosten mit in den Pfüb nehmen kann. Macht ja im Nachhinein Sinn, denn die Kosten für den Antrag auf Pfüb müssen ja auch berücksichtigt werden.
Ist die Frage, ob ich den Antrag auf Festsetzung der ZV-Kosten gleich zurücknehme, um mir das Hin und Her zu ersparen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11