Hallo zusammen,
ich habe hier einen Erbbaurechtsänderungs- und Verlängerungsvertrag vorliegen. Das Erbbaurecht verlängert sich nach dem 31.12.2033 umd 47 Jahre bis zum 31.12.2080.
Derzeitiger Erbbauzins beträgt € 80,00 jährlich. Das Erbbaurecht soll nunmehr ab sofort mit einem wertgesicherten Erbbauszins von € 8.498,40 belastet werden.
Soweit - so gut. Dazu meine folgende Wertberechnung:
Stand jetzt:
Erbbaurecht bis 31.12.2033
Erbbauzins 80,00 Euro jährlich
neuer Vertrag:
Verlängerung bis 31.12.2080, also eine Verlängerung um 47 Jahre
Wert hierzu: Alter Erbbauzins x Verlängerung
80 x 47 = 3.760,00 Euro
Erhöhung ab 14.12.2020:
8.498,40 ./. 80,00 = 8.418,40 Euro x 60 Jahre = 505.104,00 Euro
Wert für die Urkunde:
3.760,00 Euro + 505.104,00 Euro = 508.864,00 Euro
Jetzt sind noch schuldrechtliche Ermäßigungen in den Vertrag mit aufgenommen, so dass schlussendlich eine Stufenregelung greift, die besagt, dass im 1. bis 10. Jahr ab 01.04.2021 € 1.875,73 / Jahr gezahlt werden, imm 11. bis 20. Jahr dann 2.813,60 jährlich, ab dem 21. Jahr entfällt das Stufenmodell.
Muss ich die Ermäßigungen berücksichtigen? Und wenn ja, wie?
Erbbaurechtsverlängerungsvertrag Wertberechnung)
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Ich meine, du musst nur den neuen Erbbauzins mal 20 nehmen als Höchstwert nach § 52, siehe auch Notarkasse München, Streifzug, 12. Aufl 2017, Rn. 849 und Hinweise davor und danach.
Seminarskripten Stand 15.10.2020 (mit Hinweisen zur Änderung XML-Gebühren ab 1.1.2021) für 25 € incl. Versandkosten und USt. (bis Jahresende ermäßigte USt. insgesamt nur 24,53 Euro) auch ohne Seminarteilnahme zu beziehe, einfach Bestellanschrift an info@filzek.de.
Neue Seminarangebote 1. Hj. 2021, voraussichtlich ab April / Mai - ab ca. Jan. 2021 auf u.a. Website, ebenfalls Hinweise zum Notarkosten-Dienst.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
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Unter Hinweis auf das Beispiel im Streifzug, 12. Aufl., RZ 851 müsste die Wertberechnung gemäß § 52 GNotKG meines Erachtens wie folgt aussehen:
a) Verlängerung des Erbbaurechts:
alter Jahreserbbauzins, also 80,00 € x 20 = 1.600,00 €
b) Erhöhung des Erbbauzinses:
Differenz zwischen altem und neuem Jahreserbbauzins, also 8.418,40 € x 20 = 168.368,00 €
Gesamtgeschäftswert: 169.968,00 €
a) Verlängerung des Erbbaurechts:
alter Jahreserbbauzins, also 80,00 € x 20 = 1.600,00 €
b) Erhöhung des Erbbauzinses:
Differenz zwischen altem und neuem Jahreserbbauzins, also 8.418,40 € x 20 = 168.368,00 €
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- AnjaZ
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Vielen Dank für eure Antworten.
Im Streifzug RdNr. 851 hatte ich auch die Grundlage für meine Berechnung gefunden.
Aber dass die Höchstdauer auf 20 Jahre beschränkt ist, ist mir irgendwie untergegangen.
Die Ermäßigung findet dann - wie ich es mir gedacht habe - keine Beachtung..
Heute ist wohl nicht mein Tag.
Im Streifzug RdNr. 851 hatte ich auch die Grundlage für meine Berechnung gefunden.
Aber dass die Höchstdauer auf 20 Jahre beschränkt ist, ist mir irgendwie untergegangen.
Die Ermäßigung findet dann - wie ich es mir gedacht habe - keine Beachtung..
Heute ist wohl nicht mein Tag.
Gruß Anja
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Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
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