Es soll explizit ohne Überweisung sein, da sonst Sicherheitsleistung geleistet werden soll. Ich habe hier ein Formular, das online ausgefüllt werden muss und welches ich dann ausdrucken und versenden kann. Hier sehe ich nur nicht, wo ich dann die RA-Gebühren eintragen soll, ich vermute, dass sie nach "Summe I" kommen und eine Kostenrechnung als Anlage beigefügt wird?
Auf dem Formular kann übrigens angekreuzt werden, ob mit oder ohne Überweisung. Deshalb verstehe ich nicht, wieso ich das bei RAM nicht auswählen kann.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
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Das wär dann eine Sicherungspfändung. Gibt sicher auch bei RA-Micro irgenwo im Formular für die Überweisung ein Häkchen, das man rausnehmen kann. Ggf musst Du dafür von vornherein eine andere Vollstreckung auswählen oder so?
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Auf Seite 1 des Formulars für den PÜ (oben rechts) kann über Kreuze ausgewählt werden, dass Pfändung (X) und (X) Überweisung(X) beantragt wird.
Lass die Kreuze bei und (....) und bei Überweisung (....) weg, dann ist es nur ein Pfändungsbeschluss, der beantragt wird.
Lass die Kreuze bei und (....) und bei Überweisung (....) weg, dann ist es nur ein Pfändungsbeschluss, der beantragt wird.
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Nein oder ich steh hier wirklich komplett auf dem Schlauch (was nicht auszuschließen ist). Es gibt bei RAM die Funktion "PfÜB". Wähle ich sie aus, öffnet sich ein Fenster, ich gebe das AZ ein und das Programm füllt aus, wobei es beim Gericht z.B. das AG aus dem vorläufigen Zahlungsverbot nimmt, nicht das hier richtige im Bezirk des Schuldners.
Dann kann ich die Maßnahme auswählen: PfÜB wegen gewöhnlicher Geldforderungen/ wg. Unterhaltsforderungen/Gerichtliche Durchsuchung. Dann kann ich noch auswählen, ob die RA-Gebühren berechnet werden sollen, die Gerichtskosten und dann kann ich es auch schon die Textverarbeitung übergeben. Angehakt werden können noch:
Herstellerangaben drucken
Übersendungsanschreiben
Zahlungsverbot
Zustellungsauftrag an GVZ
Forderungskonto als Anlage beifügen.
Dann kann ich die Maßnahme auswählen: PfÜB wegen gewöhnlicher Geldforderungen/ wg. Unterhaltsforderungen/Gerichtliche Durchsuchung. Dann kann ich noch auswählen, ob die RA-Gebühren berechnet werden sollen, die Gerichtskosten und dann kann ich es auch schon die Textverarbeitung übergeben. Angehakt werden können noch:
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Danke, so mache ich es auch gerade (wenn ich es über RAM nicht hinbekomme) - wo genau kommen denn dann noch die RA-Gebühren hin?Sylvia1964 hat geschrieben: ↑13.10.2020, 15:10Auf Seite 1 des Formulars für den PÜ (oben rechts) kann über Kreuze ausgewählt werden, dass Pfändung (X) und (X) Überweisung(X) beantragt wird.
Lass die Kreuze bei und (....) und bei Überweisung (....) weg, dann ist es nur ein Pfändungsbeschluss, der beantragt wird.
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Auf Seite 9 des Vordrucks
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äh....ups
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Und ist es richtig, dass die Gerichtsgebühr nur 20 Euro ist? Die trage ich auch ein?
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Allerbesten Dank! Und wenn ich jetzt noch fragen darf: trage ich die RA- und Gerichtskosten oben bei der Forderung (Summe I/II) mit ein? Ich verstehe es so, dass ich sie dort nicht eintrage sondern wirklich nur auf Seite 9 des Vordrucks berechne.
Und wegen der Zinsen: wenn ich sie bis heute berechne und den Betrag mit eintrage, dann werden keine weiteren mehr berechnet oder wie? Im Zahlungsverbot heißt es ja: zuzüglich weiter entstehender Zinsen. Lasse ich den Betrag da nun offen und setze nur das Kreuz bei "nebst Zinsen iHv 5 %.... seit dem..."?
Und wegen der Zinsen: wenn ich sie bis heute berechne und den Betrag mit eintrage, dann werden keine weiteren mehr berechnet oder wie? Im Zahlungsverbot heißt es ja: zuzüglich weiter entstehender Zinsen. Lasse ich den Betrag da nun offen und setze nur das Kreuz bei "nebst Zinsen iHv 5 %.... seit dem..."?