Hallo ,
ich hoffe mir kann hier einer helfen.
Urteil ergangen Mitte Juli 2020
KFB ergangen Ende August 2020.
Haben jetzt erst erfahren, dass die Gegenseite die Insolvenz im Mai 2020 eingeleitet hat. Wir wussten davon nichts. Wir hätten die Forderung bis Ende Juli anmelden können.
Meine Frage nun:
Aus dem Urteil kann ich keine ZV einleiten, oder? Dieses ist ja vor der Inso-Anmeldung ergange. Das Urteil hätten wir (wenn wir von der Inso gewusst hätten) ja noch anmelden können.
Aber was ist mit dem KFB? Der KFB ist ergangen, als die Frist hinsichtlich der Forderungsanmeldung abgelaufen ist.
Ich habe im Internet gelesen, dass die Kosten, welche im KFB entstanden sind, vor dem Insolvenzverafahren fällig waren. Wir hätten diese also anmelden können. Hätten zwar keinen Titel aber unsere Kosten sind da ja schon entstanden. Wir hätten es nureidesstattlich versichern müssen.
Ich kann demnach weder aus dem Urteil noch aus dem KFB vollstrecken oder?
Kann ich auch nicht vollstrecken wenn die 7 Jahren um sind und die Restschuldbefreiung durch ist? oder können wir danach vollstrecken?
Vielen Dank für die Hilfe.
Titel nach Anmeldung Inso ergangen
- Adora Belle
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Du kannst nicht vollstrecken, aber Du kannst die Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.
- paralegal6
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eigentlich hätten weder das Urteil noch der KFB erlassen werden dürfen. Es ist eine Insolvenzforderung, daran ändern auch 7 Jahre warten nichts
Du kannst immer nachträglich zur Tabelle anmelden, kostet hat 20 € GK
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- Adora Belle
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paralegal6 hat geschrieben: ↑09.09.2020, 12:03Du kannst immer nachträglich zur Tabelle anmelden, kostet hat 20 € GK