hab eine ziemliche Problemakte auf dem Tisch (zumindest für mich)
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Unser Mdt. wurde von einer … AG mit Sitz in der Schweiz verklagt. Es ging um eine Forderung 5.000,00 €, welche von einer … GmbH an diese … AG in der Schweiz verkauft u. abgetreten wurde. Wir haben dann isolierte Drittwiderklage gegen eine … Bank AG über 7.000,00 € erhoben. Die Klägerin aus der Schweiz wurde von einem RA in NRW vertreten, Gerichtsort war von dort ca. 550 km einfach entfernt.
Die … Bank AG wurde auch von einem Anwalt vertreten, die müssen ihre Kosten jedoch selbst tragen, sodass dies nicht weiter relevant ist.
Der RA aus NRW hat nunmehr KFA eingereicht mit einem Streitwert von 12.000,00 €. Stimmt das denn? Ich wäre jetzt der Meinung, dass dieser nur aus 5.000,00 € abrechnen darf, nachdem er ja nur am Klagewert beteiligt war (wegen der isolierten Drittwiderklage).
Des Weiteren macht er für zwei Termine Flugkosten (Business-Class, gesamt 1.350,00 netto), Taxikosten, Parkticket, Abwesenheitsgeld von gesamt 1.700,00 € netto geltend. Ich hab jetzt schon etwas nachgelesen, was die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten anbelangt, dieses Thema ist aber nicht gerade meine Stärke. Hier ist von Zeitersparnis etc. die Rede. Mit Auto oder Bahn hätte er reine Fahrzeit ca. 5 Std. gebraucht, die reine Flugzeit betrug ca. 1 Std. + 1,5 Std. Taxifahrt + X, wenn man alles rechnet, kommt man auch auf, wenns überhaupt reicht, auf ca. 4 Stunden. Sind diese Kosten erstattungsfähig? Wäre die Klägerin nicht aufgrund der Kostenminderungspflicht verpflichtet gewesen, sich einen Anwalt am Gerichtsort zu nehmen oder evtl. einen Terminsvertreter, oder gar verpflichtet gewesen mit Auto oder Bahn anzureisen?
Der gegnerische RA argumentiert damit, dass der Termin am Vormittag war und er somit vor 6 Uhr die Reise hätte antreten müssen, wenn er nicht geflogen wäre, oder evtl. sogar eine Übernachtung am Vortag notwendig gewesen wäre. Er teilt auch mit, nachdem seine Partei im Ausland ansässig ist, diese nicht gehalten ist, einen Anwalt am Prozessgericht zu nehmen. Weiter seien auch die Kosten für Business-Class erstattungsfähig, weil bei Economy keine Umbuchungsmöglichkeit besteht, sollte der Termin verlegt werden.
Wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank schon mal!