Wir haben unsere Mandantin in einem Ermittlungsverfahren vertreten. Es wurde die Wohnung durchsucht und Laptop u. Tablet beschlagnahmt. Unsere Mandantin war für drei Tage in Untersuchungshaft.
Nun haben wir die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass das Verfahren eingestellt worden ist und dass unsere Mandantin aufgrund der durchgeführten Strafverfolgungsmaßnahmen ggf. aus der Staatskasse entschädigt werden kann. Frist hierfür: 1 Monat.
Muss ich jetzt zunächst nur einen Antrag stellen, dass ich eine Entschädigung beantrage, die ich dann später noch beziffern kann? Oder muss ich die entsprechenden Ansprüche gleich auflisten. Ich sitze jetzt an einem Schriftsatz mit folgendem Antrag
der Antragstellerin eine Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft in Höhe von ... sowie Entschädigung für entstandenen Vermögensschaden in Höhe von € ... zu bewilligen,
den ich mir aus dem Internet gezogen habe und glaube langsam, dass ich das falsche tue.
Da ich im Strafrecht überhaupt nicht bewandert bin und kaum was damit zu tun habe, brauche ich Hilfe. Hat evtl. jemand ein Muster zur Hand?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
FeldKiel