Ok, da hab ich wohl verkehrt gedacht, ich danke dir vielmals.Adora Belle hat geschrieben: ↑03.12.2019, 11:58Nee. Genauso wie man bis zur HV in U-Haft sein kann, kann man auch vorläufig untergebracht werden, wenn zu vermuten steht, dass letztlich eine Unterbringung ausgeurteilt wird. Vollstreckung setzt ein rechtskräftiges Urteil voraus, das hast Du hier nicht.
Abrechnung Strafsachen
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Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen.
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