Hallo alle zusammen,
mir stellt sich gerade folgendes Problem:
Wir haben einen Titel erwirkt und vollstrecken hieraus. Unter anderem per PfÜB in eine Lebensversicherung. Die Drittschuldnerin weigert sich nun die Pfändung anzuerkennen, weil der Schuldner seine Namensänderung nach Heirat nicht angezeigt hat. Das Hochzeitsdatum ist mir nicht bekannt, muss jedoch definitiv vor 2011 gelegen haben. Seither heißt der Schuldner mit Nachnamen so wie im Vollstreckungstitel (aus 2018) und PfÜB angegeben. Es handelt sich bei dem Versicherungsnehmer jedoch definitiv um unseren Schuldner (Geb.name und Geb.datum passen).
Was kann ich tun bzw. veranlassen? Lt. AGB's müsste der Schuldner doch verpflichtet sein, eine Namensänderung unverzüglich vorzunehmen. Oder soll ich die Herausgabe der Police mit einem Nachweis über die Namensänderung über den GV vollstrecken?
Ich bin für Ideen/Lösungsvorschläge dankbar.
Viele Grüße und schon einmal DANKE im Voraus,
jaku
PfÜB LV - DS erkennt Pfändung nicht an wegen fehlender Namensänderung
- Anahid
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Bzgl. Namensänderung Heiratsurkunde beim Standesamt anfordern (würde ich jetzt machen) und dann den Drittschuldner unter Vorlage nochmals auffordern, anzuerkennen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Hallo zusammen,
ich muss die Sache nochmal aufgreifen. Das Standesamt konnte mir nicht helfen, die Eheschließung hat nicht am Wohnort stattgefunden. Eine Abschrift der Eheurkunde habe ich also nicht bekommen.
Meint ihr, ich hätte eine Chance mit der Versicherungspolice im Original gegenüber dem DS? Den Herausgabeanspruch ggü. dem Schuldner habe ich lt. PfÜB, müsste ja nur den GVZ damit beauftragten....
Was sagt ihr dazu?
Vg und danke, jaku
ich muss die Sache nochmal aufgreifen. Das Standesamt konnte mir nicht helfen, die Eheschließung hat nicht am Wohnort stattgefunden. Eine Abschrift der Eheurkunde habe ich also nicht bekommen.
Meint ihr, ich hätte eine Chance mit der Versicherungspolice im Original gegenüber dem DS? Den Herausgabeanspruch ggü. dem Schuldner habe ich lt. PfÜB, müsste ja nur den GVZ damit beauftragten....
Was sagt ihr dazu?
Vg und danke, jaku
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Stehen beim Einwohnermeldeamt nicht auch Geburtsnamen mit drauf?
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Genau. Theoretisch müsste hier eine erweiterte Melderegisterauskunft helfen können.paralegal6 hat geschrieben: ↑24.09.2019, 16:13Stehen beim Einwohnermeldeamt nicht auch Geburtsnamen mit drauf?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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