Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum
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Datev muss ja auch mal was gut machen. Ansonsten ist das Programm ja eher unterirdisch.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- AliceImWunderland
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Das stimmt. Ich habe auch jahrelang darüber geschimpft. Mittlerweile muss ich sagen, es wird besser. Dabei kann ich ehrlich gesagt gar nicht sagen, ob es tatsächlich besser geworden ist, oder ob ich mich einfach nur daran gewöhnt habe.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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@Soenny
Gibt es in dieser Sache schon Neuigkeiten von RA-Micro? Hätte da schon einen ZV-Auftrag, bei dem ich die Gebühr eintragen wollen würde.
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- Soenny
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Nein, leider keine Rückmeldung. Ich habe es jetzt so gemacht, daß ich in der ANlage 1 Forderungsaufstellung unten die Gebühr eingetragen habe bei "gemäß sonstiger Anlage/-n des ....." und habe als Anhang dann die Berechnung beigefügt. Ob das so klappt wird sich dann zeigen
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Soenny hat geschrieben: ↑04.07.2019, 10:02Nein, leider keine Rückmeldung. Ich habe es jetzt so gemacht, daß ich in der ANlage 1 Forderungsaufstellung unten die Gebühr eingetragen habe bei "gemäß sonstiger Anlage/-n des ....." und habe als Anhang dann die Berechnung beigefügt. Ob das so klappt wird sich dann zeigen
So werde ich es, wenn ich es denn mal brauche, auch machen.
Aber eine Frage hab ich dazu: Ist es richtig, den vollen Wert als Gegenstandswert zu berechnen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Die BGH-Entscheidung sagt, daß der Wert der vollstreckenden Forderung anzusetzen ist und nicht der gedeckelte Betrag für die VA.
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Nehmt Ihr auch die Auslagenpauschale dazu?
GLG
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Selbstverständlich.Moschele11 hat geschrieben: ↑15.07.2019, 12:24Nehmt Ihr auch die Auslagenpauschale dazu?
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