Ich möchte den Profis nicht vorgreifen, aber ich denke ja. Darauf zielte meine Frage ja auch ab. Dann könntest du jetzt einfach den für die Anschrift der Eltern zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Drittauskünften beauftragen und abwarten was sich daraus ergibt. Ggf. im Anschluss noch das VA-Verfahren einleiten bis zum Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft. Der bringt dir zwar nicht wirklich was, aber das wird ja hier überall eingetragen und Du hast alles mögliche getan und kannst die Akte für 2-3 Jahre in die WV legen. Wenn der Schuldner zwischenzeitlich wieder zurück nach Deutschland kommt - wovon bei Tauchschule/-Lehrer ja i.d.R. auszugehen ist, dann muss er sich ggf. bei euch melden, wenn er die Negativeinträge bei der Schufa usw. wieder weg haben möchte. Ich denke so würde ich es machen.Trine hat geschrieben: ↑08.05.2019, 12:55Kann ich auch nur Drittauskünfte einholen per ZV Auftrag? Ohne andere Maßnahmen?AliceImWunderland hat geschrieben: ↑07.05.2019, 09:21Das wäre auch meine erste Maßnahme in dieser Akte. Auch wenn er im Ausland lebt, wird er vielleicht Konten hier in Deutschland haben.
Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland
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Drittauskünfte kannst du nur beantragen, wenn du schon zuvor einen Antrag auf Abgabe der VA gemacht hast und der Schuldner zur Abgabe der VA nicht erschienen ist.
Ich mache meist einen Kombi-Auftrag: VA-Auftrag und falls der Schuldner nicht erscheint, sollen seitens des GVZ die Drittauskünfte eingeholt werden.
Ich mache meist einen Kombi-Auftrag: VA-Auftrag und falls der Schuldner nicht erscheint, sollen seitens des GVZ die Drittauskünfte eingeholt werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ganz einfach: Hat ein Schuldner in D. keine zustellfähige Anschrift kann die Ladung zur Abgabe der VA öffentlich zugestellt und damit Voraussetzung zur Einholung der Drittauskünfte durch den GVZ geschaffen werden (§ 802l ZPO).
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Ok, also Fazit: DRITTAUSKÜNFTE können nicht ohne ZVAuftrag eingeholt werden. Und dafür ist notfalls auch die öffentliche Zustellung notwendig, um an die Drittauskünfte ranzukommen.. ok!
Haftbefehl bringt mir nicht wirklich was, kostet nur noch mehr Geld.
Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis von 2016 wegen Nichtabgabe VA besteht.
dann ist er ja vermutlich doch schon etwas länger weg und kommt wohl auch so schnell nicht wieder.Trine hat geschrieben: ↑08.05.2019, 13:40Ok, also Fazit: DRITTAUSKÜNFTE können nicht ohne ZVAuftrag eingeholt werden. Und dafür ist notfalls auch die öffentliche Zustellung notwendig, um an die Drittauskünfte ranzukommen.. ok!
Haftbefehl bringt mir nicht wirklich was, kostet nur noch mehr Geld.
Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis von 2016 wegen Nichtabgabe VA besteht.
zv kosten hochrechnen und dem mdt. mitteilen zwecks Entscheidung zv ja oder nein. Dann gibt es später keine bösen Überraschungen.
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Leider nein, die Drittauskünfte waren die letzte ZV-Maßnahme in der Sache.Trine hat geschrieben: ↑06.05.2019, 12:54Dann werde ich mal einen Antrag auf Abgabe der VA und Drittauskünfte stellen. - Schuldnerverzeichniseinträge sind vorhanden.Aelizia hat geschrieben: ↑03.05.2019, 14:08Ich habe in einem ähnlichen Fall mal Drittauskünfte bekommen
viewtopic.php?f=41&t=86624
Den Schuldner hatte ich noch mal angeschrieben in Thailand. Vllt. bekommt er Angst, wenn ich ihn jetzt schon dort anschreibe.(Hoffnung stirbt zuletzt)
Und bist du noch erfolgreich gewesen mit deiner ZV? Auch wenn die Drittauskünfte dir nichts brachten?
Aber in Deiner Sache würde ich das tatsächlich mal versuchen: VA + Drittauskünfte.
Wenn die ZV dann wirklich gar nichts bringt, kann man ja immer noch die Meldebehörde informieren
Oh ja, das werde ich. Lieben Dank für eure Hilfe
Noch läuft meine Wiedervorlagefrist. Ich hatte meinen Schuldner ja einen Brief per Taube auf die Insel geschickt
Danach werde ich VA -Drittauskünfte einholen.