Mahlzeit,
ich muss heute noch eine Klage machen an das Sozialgericht München. Es geht um einen Widerspruchsbescheid, den die Dt. Rentenversicherung Bund, Berlin ausgestellt hat.
Meine Frage (Chef weiß es auch nicht):
Wie lautet genau die Beklagtenbezeichnung?
Die RV ist Beklagte, aber wie ist diese vertreten usw.
Klage Sozialgericht München gegen Dt. Rentenversicherung Bund
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 360
- Registriert: 25.06.2006, 19:58
- Beruf: ReNo
- Software: Phantasy (DATEV)
Laut Impressum wird die Körperschaft des öffentlichen Rechts durch eine Präsidentin vertreten.
Vielleicht hilft das weiter bei der Entscheidungsfindung.
Vielleicht hilft das weiter bei der Entscheidungsfindung.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17677
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich guck für sowas grundsätzlich als erstes Mal ins Impressum der Homepage. Da müssen die Vertretungsverhältnisse und alles angegeben sein.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 54
- Registriert: 31.07.2016, 13:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Bayern
Ich hätte das gefunden:
Das Internetangebot wird herausgegeben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch Gundula Roßbach, Präsidentin.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und besitzt Dienstherrnfähigkeit (§ 29 SGB IV in Verbindung mit § 143 Absatz 1 SGB VI).
Postanschrift:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Also:
Deutsche Rentenversicherung Bund
vertr. d. d. Präsidentin Frau Gundula Roßbach
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Oder?
Das Internetangebot wird herausgegeben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch Gundula Roßbach, Präsidentin.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und besitzt Dienstherrnfähigkeit (§ 29 SGB IV in Verbindung mit § 143 Absatz 1 SGB VI).
Postanschrift:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Also:
Deutsche Rentenversicherung Bund
vertr. d. d. Präsidentin Frau Gundula Roßbach
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Oder?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Den Widerspruchsbescheid auf jeden Fall, denn deswegen erhebt Ihr ja die Klage und den Ursprungsbescheid würde ich pro forma auch mitschicken.
Machst du nur die Klage fristwahrend oder begründest du die auch direkt, denn da wirst du doch bestimmt auch Bezug nehmen auf den Ursprungsbescheid und diesen als Anlage beifügen wollen oder?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Eben! Spätestens im Begründungsschriftsatz wirst du den mitschicken müssen. Das ersparst du dir dann jetzt
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!