Ich möchte gern ein Urteil vollstrecken, habe aber glaube ich einen Schreibfehler, die Vollstreckbarkeit betreffend, im Tenor.
Wir vertreten die Klägerin. Der Beklagte wurde verurteilt, 389.916,00 Euro an die Klägerin zu zahlen. Die Vollstreckbarkeit betreffend steht im Tenor folgendes:
Müsste es nicht genau andersrum sein? Dass der Beklagte die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung abwenden kann? Ich überlege, ob uns der Schreibfehler einen Vorteil verschafft, und wir einfach ohne Sicherheitsleistung vollstrecken können, ohne dass der Beklagte mit Hilfe einer Sicherheitsleitung abwenden kann (weil dazu eben nichts zu seinen Gunsten im Urteil steht)?Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur in Höhe eines Betrages von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Mein Anwalt möchte unbedingt vollstrecken, ich weiß nicht ob ich das Urteil nicht vorher selbst korrigieren lassen müsste?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße, Tina